Förderung Lastenfahrräder/-pedelecs
Am 1. Dezember 2020 hat das sächsische Kabinett die neue Richtlinie Lastenfahrrad beschlossen. Darüber fördert der Freistaat die Beschaffung von gewerblich oder institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände. Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und einer zulässigen Lastenzuladung ohne Fahrer von mindestens 40 kg und maximal 150 kg. Als Körpergewicht des Fahrers werden grundsätzlich pauschal 80 kg angenommen. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads kann ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro und für ein Lastenpedelec in Höhe von 1.500 Euro gewährt werden. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein.
Hinweise zur Förderung
- Für die Antragstellung sind die untenstehenden Antragsformulare und Anlagen zu verwenden. Wir bitten zu beachten, dass die Anträge schriftlich einzureichen sind. Ein Versand per E-Mail ist nicht ausreichend.
- Die Beschaffung der Lastenfahrräder / Lastenpedelecs ist ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) zugelassen. Antragsteller sollten Lastenfahrräder / Lastenpedelecs erst dann beschaffen, wenn sie eine Eingangsbestätigung von der Bewilligungsbehörde erhalten haben.
- Bis zur Bewilligung erfolgt der Kauf der Fahrräder auf eigenes finanzielles Risiko.
- Aktuelle Hinweise
1. Für das Programm zur Förderung von Lastenfahrrädern stehen für 2025 noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Deshalb können aktuell keine Anträge bewilligt oder Zuwendungen ausgezahlt werden. Anträge aus 2024, über die wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel im Jahr 2024 nicht mehr entschieden wurde, werden automatisch nach 2025 übertragen und berücksichtigt - vorausgesetzt, es stehen Fördermittel zur Verfügung. Ob Mittel für 2025 bereitgestellt werden, hängt vom Doppelhaushalt 2025/26 ab, über den der Sächsische Landtag im laufenden Jahr entscheiden wird.
2. Behördliche Prüfungen haben ergeben, dass die Sicherheit mehrerer Lastenrad-Modelle nicht gewährleistet werden kann. Hiervon betroffen sind insbesondere Modelle der Hersteller Carqon, Vogue Bike und Babboe. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr setzt die Förderung für die betreffenden Modelle aus, bis ihre Sicherheit hinreichend nachgewiesen wurde. Eine vollständige Übersicht der betreffenden Lastenrad-Modelle ist über die Produktsicherheitsdatenbank auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) einsehbar:
Anmerkung: Bitte nutzen Sie für den Aufruf aller Lastenrad-Modelle die beiden vorgenannten Links bzw. die Suchbegriffe „Lastenrad“ und „Lastenfahrrad“, da die Produktsicherheitsdatenbank verschiedene Produktbezeichnungen für Lastenräder enthält.
- Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) bei gewerblicher und institutioneller Nutzung (*.pdf, 1,05 MB)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (*.pdf, 0,19 MB)
- Anlage 2 zur RL Lastenfahrrad: Subventionserhebliche De-minimis-Eigenerklärung (*.pdf, 0,13 MB)
- Merkblatt zur RL Lastenfahrrad (*.pdf, 76,99 KB)
- Hinweise zur RL Lastenfahrrad (*.pdf, 0,14 MB)
Kontakt
Bei Rückfragen wenden Sie sich an
E-Mail: Lastenrad@lasuv.sachsen.de