Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.
Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist eine transparenzpflichtige Stelle.
- REVOSax – Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen
- Musteranschreiben - Antrag auf Informationszugang nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (*.pdf, 0,10 MB)