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Förderung kommunaler Baulastträger

Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (FRL KStB), Stand 11.05.2023, am 02.06.2023 in Kraft getreten

Hinweis: Diese Richtlinie gilt für Maßnahmen, die erstmalig ab dem 02.06.2023 bewilligt werden.

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Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB), Stand 09.12.2015, zuletzt geändert am 10.12.2019, außer Kraft gesetzt am 02.06.2023

Hinweis: Diese Richtlinie wurde am 02.06.2023 außer Kraft gesetzt. Dies gilt nicht für bereits nach der RL-KStB bewilligte und nicht abgeschlossene Fördervorhaben.

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Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB), Stand: 24.08.2010, zuletzt geändert mit Wirkung vom 24.05.2012, außer Kraft gesetzt am 10.12.2015

Hinweis: Diese Richtlinie wurde am 10.12.2015 außer Kraft gesetzt. Dies gilt nicht für bereits nach der RL-KStB bewilligte und nicht abgeschlossene Fördervorhaben sowie für Fördervorhaben nach Teil III der RL-KStB (Hochwasser 2010).

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