29.01.2026

Aktueller Planungsstand zum Neubau eines Geh- und Radweges im Zuge der S 126 zwischen Weißwasser und Krauschwitz vorgestellt

PRESSEMITTEILUNG

Die im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung handelnde LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH hat am 29.01.2026, ab 19 Uhr im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates den aktuellen Stand zum geplanten Neubau einer Radverkehrsanlage im Bereich der S 126 zwischen Weißkeißel und Sagar vorgestellt. Der Termin fand vor dem Hintergrund des Abschlusses der Entwurfsplanung statt. Dabei wurde auch ein Ausblick auf die folgenden Arbeitsschritte gegeben.

Zum Vorhaben

Im Rahmen der Radverkehrskonzeptionen des Freistaates Sachsen ist der Neubau eines zwei Kilometer langen Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße S 126 zwischen Weißkeißel und der Kreuzung S126/127 geplant. Im Zuge der Vorplanung hat sich eine Verkehrsführung im Nebennetz südlich der S 126 als die Vorzugsvariante herauskristallisiert.

Vorgesehen ist der bauliche Anschluss an einen bestehenden Wirtschaftsweg beginnend an der Kaupener Straße (Ortslage Weißkeißel). Die weitere Radverkehrsführung erfolgt auf dem Wirtschaftsweg bis hinein in die Ortslage Sagar. Eine bauliche Ertüchtigung des Weges ist vorgesehen.

Die weitere Verkehrsführung in Sagar erfolgt ohne Ausbau der bestehenden Wege von der Winkelstraße kommend über die Neudorfer Straße bis zum Anschluss an die S 127. Die Führung des Radverkehrs erfolgt hier im Mischverkehr über das vorhandene Straßen- und Wegenetz.

Im Zuge der Maßnahme ist außerdem eine Deckenerneuerung auf der Hammerstraße nördlich der S 126 auf einer Länge von ca. 400 Metern geplant. Damit wird die bestehende Netzlücke zwischen Krauschwitz und dem Ortsteil Sagar geschlossen.

Mit der Umsetzung der Maßnahme wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht. Gleichzeitig schafft der Ausbau den Anschluss an den bestehenden Radweg entlang der B 115 in Weißkeißel. Mit dem Neubau der Radverkehrsanlage soll eine direkte nahräumige Verbindung in die benachbarten Gemeinden geschaffen sowie ein Ausbau im regionalen Wegenetz vollzogen werden.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Nach Abschluss des Vorentwurfes schließt sich das Baurechtsverfahren an. Ziel ist es mit allen Grundstückseigentümern Einvernehmen herzustellen und eine Plangenehmigung [§ 74 Abs. 6 VwVfG] zu erreichen.

Im Anschluss kann die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung erfolgen. Nach derzeitigem Stand der Planungen wird für den Neubau von einem Zeitraum von rund einem Jahr ausgegangen. Aussagen zu einem möglichen Baubeginn können vor dem Hintergrund der ausstehenden Genehmigungsschritte sowie der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel noch nicht abschließend getroffen werden.

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