S 56, Fahrbahnerneuerung zwischen Pulsnitz und Großnaundorf, 2. Bauabschnitt
VERKEHRSHINWEIS
Am Montag, dem 22. Mai, beginnen Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung im Zuge der S 56 zwischen Pulsnitz und Großnaundorf im 2. Bauabschnitt. Dieser umfasst den rund 1,7 Kilometer langen Bereich zwischen dem Ortsausgang Großnaundorf und der Einmündung des Siedlungsweges in Mittelbach. Für den 1. Bauabschnitt zwischen Mittelbach und Pulsnitz ist eine Umsetzung 2024 vorgesehen.
Im Rahmen der Maßnahme im 2. Bauabschnitt werden Asphaltschichten erneuert und teilweise wird darunter befindliches Pflaster ausgebaut. Es ist vorgesehen, mit den Arbeiten ab Großnaundorf zu beginnen. Bis Mitte Juli soll die S 56 dann bis zur K 9204 in Mittelbach fertiggestellt sein. Innerhalb der Sommerferien 2023 wird anschließend noch der restliche Teil zwischen K 9204 und Siedlungsweg abgeschlossen.
Die Bearbeitung des 2. Bauabschnittes erfolgt unter Vollsperrung in mehreren Teilabschnitten. Die Umleitung verläuft ab Pulsnitz über die S 104 in Richtung Friedersdorf und Reichenbach sowie die S 100 und B 97 über Königsbrück in Richtung Laußnitz zurück zur S 56 nach Höckendorf. Sie gilt für beide Fahrtrichtungen. Der Bus- und Schülerverkehr wird während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Um Beachtung der Informationen und Aushänge des Verkehrsunternehmens wird gebeten.
Die Erneuerungsarbeiten werden voraussichtlich bis Anfang September abgeschlossen.
Die Baukosten für den 2. Bauabschnitt belaufen sich auf rund 520.000 Euro und werden aus dem Sonderprogramm Erhaltung Staatsstraßen getragen. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.
Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitung.
HINTERGRUND
Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen konnten für den aktuellen Doppelhaushalt insgesamt 60 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für den Erhalt der Staatsstraßen gesichert werden. Mit diesen Geldern sollen rund 50 zusätzliche Erhaltungsmaßnahmen im Staatsstraßenbau realisiert werden, dazu zählt auch dieses Vorhaben. Neben diesen zusätzlichen Maßnahmen wird im Jahr 2023 und 2024 auch das reguläre Staatsstraßenbauprogramm fortgesetzt. Dafür stehen im Doppelhaushalt 2023/24 jährlich weitere rund 60 Millionen Euro zur Verfügung (siehe Meldung: Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig: »Wir stärken Sachsens Bauwirtschaft«).