25.01.2023

S 49, Erneuerung Stützwände und Gesamtausbau in Lauterbach – Fortschritt in den Planungen

PRESSEMITTEILUNG

Zum Ende letzten Jahres konnte die Vorplanung für das Vorhaben zur Erneuerung der Stützwände in Lauterbach wie geplant abgeschlossen werden. Die Erneuerung der Stützwände im Bereich des Steinbruchs ist Teil des Gesamtvorhabens zum Ausbau der S 49 in der Ortslage Lauterbach einschließlich der noch nicht ausgebauten Abschnitte der K 8308. Für die weiteren Planungen ist nun vorgesehen, die Erneuerung der Stützwände bis in den Eckausrundungsbereichen der Kreuzung mit der K 8303 als Teilmaßnahme des Vorhabens vorzuziehen. Damit soll bereits deutlich eher eine uneingeschränkte Befahrbarkeit ohne Ampelregelung für die Verkehrsteilnehmenden auf der S 49 erreicht werden. Im weiteren Verlauf des Gesamtvorhabens sollen die Stützwände an die Lösung des Ausbaus - in der Höhenlage der Fahrbahn sowie im Bereich der Schnittstelle zur Kreuzung - angepasst werden.

Weitere Planungstätigkeiten

Aufbauend auf den Ergebnissen der umfangreichen Baugrunduntersuchungen wurden im Zuge der Vorplanung zur Erneuerung der Stützwände im vergangenen Jahr verschiedene technische Lösungsvarianten herausgearbeitet und deren Vor- und Nachteile abgewogen. Für die Stützwände wird nun der Vorentwurf mit vertiefenden technischen Details ausgearbeitet. Die dafür erforderlichen planerischen Entwurfsunterlagen sollen voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres vorliegen. Einer Realisierung innerhalb der nächsten vier Jahre wird weiter angestrebt.

Die Vorplanung für das Vorhaben „S 49, Ausbau in Lauterbach, einschließlich K 8308“ läuft zeitgleich und technisch abgestimmt. Im Rahmen der Vorplanung wurden bisher schwerpunktmäßig mehrere Varianten zur Änderung der Kreuzung mit der K 8308 technisch und umweltseitig untersucht. In diesem Jahr soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Durchführung eines Sicherheitsaudits und die Bestimmung der Vorzugsvariante für die Änderung der Kreuzung durchgeführt werden. Damit soll die Planungsphase der Vorplanung auch für das Ausbauvorhaben abgeschlossen werden. Auf dieser Grundlage erfolgt dann weiterführend die Entwurfsplanung für den Ausbau der Kreuzung und der sich südlich anschließenden Ortsdurchfahrt. Damit liegen auch die Planungen zum Straßenausbau weiter im vorgesehenen Zeitplan.

Hintergrund

Im Juni 2021 konnte die wechselseitige Verkehrsführung mit Ampelregelung im Zuge der S 49 in Lauterbach eingerichtet werden, sodass sämtlicher Verkehr seitdem wieder ohne Umleitung die Staatsstraße wieder nutzen kann. Die bestehende Einengung ist aber aus statischen Gründen weiterhin notwendig, um die westliche Stützwand zu entlasten (siehe Meldung vom 25.11.2021).

 

Zum weiteren Verlauf der Planungen informieren wir erneut.

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