S 49, Lauterbach – weiteres Vorgehen Erneuerung Stützwände und Gesamtausbau in Lauterbach
PRESSEMITTEILUNG
Im Juni dieses Jahres wurde die wechselseitige Verkehrsführung mit Ampelregelung im Zuge der S 49 in Lauterbach eingerichtet, sodass sämtlicher Verkehr ohne Umleitung die Staatsstraße seitdem wieder nutzen kann (s. Pressemitteilung vom 11. Juni 2021). Die bestehende Einengung ist notwendig, um insbesondere die westliche Stützwand zu entlasten. Eine provisorische Instandsetzung ist nach der verkehrlichen Entlastung nicht vorgesehen, die Bauwerke werden engmaschig überwacht. Die Erneuerung der Bauwerke ist Bestandteil eines umfassenden Vorhabens zum Ausbau der S 49 in Lauterbach einschließlich der K 8303.
Vorplanung für die Stützwände im Bereich des Steinbruchs läuft
Aufbauend auf den Ergebnissen der umfangreichen Baugrunduntersuchungen konnte die Vorplanung für die Stützwände im Bereich des Steinbruchs beauftragt und auch bereits weitestgehend bearbeitet werden. Im Zuge der Vorplanung werden verschiedene Lösungsvarianten herausgearbeitet, am Ende steht eine Vorzugsvariante, die planerisch weiterverfolgt wird. Derzeit liegen drei technische Varianten vor, die auch eine stufenweise Umsetzung ermöglichen. Dabei würde die Erneuerung der Stützwände vorgezogen und im weiteren Verlauf des Gesamtvorhabens an die endgültige Lösung des Ausbaus angepasst. Die technischen Unterlagen, die als Entscheidungsgrundlage bezüglich vorgezogener Realisierung oder Umsetzung im Rahmen des Gesamtprojekts dienen, liegen voraussichtlich im ersten Quartal 2022 vor. Das LASuV wird zu diesem Zeitpunkt erneut informieren. Im Falle einer vorgezogenen Baudurchführung der Stützwände mit späterer Anpassung wird eine Realisierung innerhalb der nächsten fünf Jahre angestrebt.
Die Vorplanung der Stützwände im Bereich des Steinbruchs muss noch um weitere Stützwände in den Eckausrundungsbereichen des Knotens S 49/K8303 ergänzt werden. Letztere sind für einen richtliniengerechten Ausbau der Kreuzung erforderlich. Im Anschluss sind umweltfachliche Einschätzungen und gegebenenfalls Untersuchungen erforderlich. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Bauwerksvorplanung gegen Ende 2022 abgeschlossen werden.
Gesamtausbau umfasst S 49 und K 8303 in Lauterbach
Zeitgleich läuft die Vorplanung für das Gesamtausbauvorhaben „S 49, Ausbau in Lauterbach, einschließlich K 8308“. Hier liegen verschiedene Varianten für die Kreuzung S 49/K 8308 vor. Aufgrund der notwendigen Abstimmungen in den Bereichen Entwässerung, Anlage von Gehwegen, Änderung der Bahnübergangssicherungsanlage etc. und des erforderlichen umweltseitigen Variantenvergleichs ist derzeit von einer Fertigstellung der Vorplanung im Jahr 2023 auszugehen werden. Es erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und nach Eingang der Stellungnahmen die abschließende Variantenentscheidung.