13.07.2020

S 49, Erneuerung in Lauterbach einschließlich Teilstück der K 8308 - Verkehrseinschränkungen zur Baugrunduntersuchung

PRESSEMITTEILUNG & VERKEHRSHINWEIS

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beabsichtigt die Erneuerung der S 49 in der Ortsdurchfahrt Lauterbach einschließlich des Kreuzungsbereiches S 49/K 8308, eines Abschnitts der Kreisstraße sowie der Stützwände nördlich der Kreuzung. Als Grundlage dafür sind ab Ende Juli Aufschlüsse zur Erkundung des Baugrunds und der Bestandsbauwerke durchzuführen. Der Erkundungsbereich umfasst die S 49 von Ortsein- bis -ausgang und die K 8308, 90 Meter westlich und 220 Meter östlich der Kreuzung. Im Vorfeld erfolgte bereits die Baufeldfreimachung am westlichen Stützbauwerk.

Die Arbeiten zur Baugrunderkundung finden in vier Bauabschnitten statt:

1. Bauabschnitt: S 49 nördlich der Kreuzung S 49/K 8308

  • Der 1. Bauabschnitt betrifft das Teilstück der S 49 nördlich der Kreuzung S 49/K 8308. Dieser Abschnitt zwischen den Stützwänden wird im Rahmen der Aufschlussleistungen für den Zeitraum vom 23. bis voraussichtlich 31. Juli voll gesperrt.
  • Die Umleitungsführung von Otterwisch nach Bad Lausick erfolgt für alle Fahrzeuge weiterhin über Pomßen (S 49) nach Grethen (S 38), Großbardau (K 8353) nach Bad Lausick (S 11). Die Umleitungsführung von Bad Lausick nach Otterwisch erfolgt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen analog der bereits bestehenden Umleitungsführung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – über Großbardau (S 11), Grimma (B 107a), Grethen (S 38) nach Pomßen (S 49) sowie Otterwisch.

2. Bauabschnitt: K 8308 westlich der Kreuzung S 49/K 8308

  • Der 2. Bauabschnitt betrifft die K 8308 westlich der Kreuzung S 49/K 8308 in Lauterbach. Für diesen Abschnitt erfolgt eine Vollsperrung vom 31. Juli bis voraussichtlich 14. August. Der Bahnübergang im Bereich der K 8308 ist von der Vollsperrung nicht betroffen.
  • Die Umleitung erfolgt für alle Fahrzeuge von Kitzscher nach Lauterbach über Beucha (S 48), Bad Lausick (B 176) nach Lauterbach. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im weiteren Verlauf über die S 11 nach Grimma umzuleiten sind, da die Nutzung der Straßen S 49 (nördlich der Kreuzung S 49/K8308) und K 8308 (Richtung Bernbruch) in Lauterbach für diese Fahrzeuge verboten ist. Die Umleitungsführung von Lauterbach nach Kitzscher erfolgt analog über Bad Lausick (B 176), Beucha (S 48) nach Kitzscher.

3. Bauabschnitt: K 8308 östlich der Kreuzung S 49/K 8308

  • Der 3. Bauabschnitt betrifft die K 8308 östlich der Kreuzung S 49/K 8308 bis zum Abzweig Am Steinbruch in Lauterbach. Für diesen Abschnitt erfolgt eine Vollsperrung vom 14. bis voraussichtlich 21. August.
  • Für den PKW-Verkehr erfolgt die Umleitung in Lauterbauch über die S 49 Richtung Bad Lausick. Von Großbardau Richtung Lauterbach erfolgt die Umleitung für PKWs in Bernbruch (K 8339) über Kleinbardau und Etzoldshain (S 11) zur S 49. Da ein Befahren der K 8308 in diesem Streckenabschnitt für LK’s generell verboten ist, ist die Verkehrsführung für den LKW-Verkehr nicht anzupassen, sondern bleibt bestehen. Der ÖPNV nutzt für die Dauer der Vollsperrung das kommunale Netz (Waldweg, Mittelweg, Hauptstraße) in Lauterbach.

4. Bauabschnitt: S 49 südlich der Kreuzung S 49/K 8308

  • Der 4. Bauabschnitt betrifft den Bereich der S 49 südlich der Kreuzung S 49/K 8308 bis zum Ortsausgang von Lauterbach.
  • In diesem Abschnitt sind an fünf Standorten Verkehrsraumeinschränkungen für eine Dauer von insgesamt voraussichtlich fünf Tagen notwendig. Diese Einschränkungen sind vom 21. bis 28. August geplant (je Standort ein Tag).

Im Ergebnis der Baugrunderkundungen können die weiteren Entscheidungen zum Ausbau der Straße und zur Erneuerung des Stützwandbereiches technisch und zeitlich getroffen werden, insbesondere um eine Befahrbarkeit des teilgesperrten Abschnittes wieder zu ermöglichen. Aussagen zum Vorgehen bezüglich der Stützwände (Zwischeninstandsetzung oder vorgezogene, endgültige Lösung) werden voraussichtlich im Frühjahr 2021 möglich sein.

Parallel arbeitet das LASuV weiter an der verkehrstechnischen Lösung, um bis spätestens Ende 2020 mittels Ampelregelung den Pkw-Verkehr wechselseitig an den Stützwänden vorbeiführen zu können.

HINTERGRUND
Im vergangenen Jahr war im Rahmen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an den S 49-Stützwänden im Bereich der ehemaligen Kiesgruben in Bad Lausick, Ortsteil Lauterbach eine Zunahme der vorhandenen Schäden festgestellt worden. In der Folge musste die S 49 für Lkw in beide Richtungen, sowie für Pkw in Fahrtrichtung Süden voll gesperrt werden. Zusätzlich finden seitdem vierteljährlich Sonderprüfungen statt, um relevante Veränderungen für die Verkehrssicherheit und den Zustand der Stützwände frühzeitig erkennen zu können (s. auch Pressemitteilung zum Bürgerinformationsabend).

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