01.07.2020

S 49-Stützwände in Lauterbach – Baufeldfreimachung für Baugrunduntersuchungen

VERKEHRSHINWEIS

In Vorbereitung auf die Baugrunduntersuchungen erfolgt am 9. Juli (und im Bedarfsfall auch am 10. Juli) eine Baufeldfreimachung an der westlichen Stützwand der Staatsstraße 49 in Lauterbach. Eine Spezialfirma wird mittels Klettertechnik den Bewuchs an der Mauer zurückschneiden. Die Arbeiten sind ganztägig erforderlich und beginnen gleich morgens. Das naturschutzfachliche Einvernehmen dafür ist hergestellt, diese Arbeiten werden besonders betreut, um eine möglichst schonende Vorgehensweise abzusichern.

Im Anschluss können Ende Juli an beiden Stützwänden die Aufschlüsse für die Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden, die je nach Arbeitsschritt die kurzzeitige Sperrung einzelner Verkehrsbeziehungen erforderlich machen wird. Die Baugrunduntersuchungen selbst werden sowohl im Hinblick auf die Planungen zur Instandsetzung der Stützmauern, als auch für den Straßenausbau der S 49 durchgeführt. Im Vorfeld der Baugrunduntersuchung wird das Landesamt für Straßenbau und Verkehr noch einmal detailliert zu den einzelnen Verkehrseinschränkungen informieren.

Hinweis: Parallel arbeitet das LASuV weiter an der verkehrstechnischen Lösung, um bis spätestens Ende 2020 mittels Ampelregelung den Pkw-Verkehr wechselseitig an den Stützwänden vorbeiführen zu können.

Im vergangenen Jahr war im Rahmen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an den S 49-Stützwänden im Bereich der ehemaligen Kiesgruben in Bad Lausick, Ortsteil Lauterbach eine Zunahme der vorhandenen Schäden festgestellt worden. In der Folge musste die S 49 für Lkw in beide Richtungen, sowie für Pkw in Fahrtrichtung Süden voll gesperrt werden. Zusätzlich finden seitdem vierteljährlich Sonderprüfungen statt, um relevante Veränderungen für die Verkehrssicherheit und den Zustand der Stützwände frühzeitig erkennen zu können (s. auch Pressemitteilung zum Bürgerinformationsabend).

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