25.02.2026

Aktueller Planungsstand zum Neubau eines Geh- und Radweges entlang der S 38 zwischen Grethen und Grimma vorgestellt

PRESSEMITTEILUNG

Die im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung handelnde LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH hat am 25.02.2026 ab 19 Uhr im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates den aktuellen Stand zum geplanten Neubau eines Geh- und Radweges entlang der S 38 zwischen dem Ortsausgang Grethen und der Einmündung »Roten Vorwerk« (Grimma) vorgestellt.

Der Termin fand vor dem Hintergrund des Abschlusses der Entwurfsplanung statt. Dabei wurde auch ein Ausblick auf die folgenden Arbeitsschritte gegeben.

Zum Vorhaben
Im Rahmen des 100-Kilometer-Radwegeprogrammes des Freistaates Sachsen ist der Neubau eines zwei Kilometer langen Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße S 38 zwischen Grethen und Grimma geplant.

Vorgesehen ist ein straßenbegleitender Geh- und Radweg mit Zwei-Richtungsverkehr und einer Breite von 2,50 m. Der geplante Radweg beginnt am Ortsausgang Grethen und verläuft entlang der nördlichen Fahrbahnseite der S 38 bis zur Einmündung des »Roten Vorwerks«. Vor dem »Roten Vorwerk« haben Radfahrer die Möglichkeit, die Straße zu überqueren und den bereits vorhandenen Radweg entlang des südlichen Fahrbahnrandes der S 38 zu nutzen. Über diesen gelangen Radfahrer in westlicher Richtung zur Siedlung »Am Rumberg« und in östlicher Richtung nach Grimma.

Mit der Umsetzung der Maßnahme wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht. Mit dem Neubau der Radverkehrsanlage soll eine direkte nahräumige Verbindung in die benachbarten Gemeinden geschaffen sowie ein Ausbau im regionalen Wegenetz vollzogen werden.

 

Nächste Schritte
Anstehend ist die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen. Die Einreichung der Unterlagen bei der Landesdirektion (LDS) ist für Ende des Jahres geplant.

Erst mit rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss der LDS liegen für die Vorhaben Baurecht vor. Vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel kann im Anschluss die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung erfolgen.

 Nach derzeitigem Stand der Planungen wird für den Neubau von einem Zeitraum von rund einem Jahr ausgegangen. Aussagen zu einem möglichen Baubeginn können vor dem Hintergrund der ausstehenden Genehmigungsschritte sowie der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel noch nicht abschließend getroffen werden.

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