01.10.2020

S 292, Ersatzneubau Brücke über den Hopfenbach in Großenhain

VERKEHRSHINWEIS

Am Montag, 5. Oktober, beginnen die Arbeiten zum Ersatzneubau der Brücke über den Hopfenbach in Großenhain (Höhe GROKAR-Kartoffel-Gemüse-Obst GmbH). Ein Neubau ist aufgrund der fortgeschrittenen Schäden am Brückenbauwerk zwingend notwendig. Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende April 2021 abgeschlossen.

Die neue Brücke wird als Rahmenbrücke hergestellt. Die Fahrbahnbreite beträgt dann auf dem Bauwerk 7,50 Meter, wobei zwei Schutzstreifen für Radfahrer mit jeweils 1,50 Metern Breite enthalten sind. Die Länge der Ausbaustrecke umfasst insgesamt 60 Meter. Als Absturzsicherung kommt auf beiden Brückenkappen ein Füllstabgeländer zum Einsatz. Die lichte Weite des Bauwerkes vergrößert sich dabei auf 9,50 Meter – damit entspricht das neue Bauwerk den naturschutzfachlichen Anforderungen, wie z. B. der fischottergerechten Bauwerksgestaltung.

Die Baumaßnahme erfolgt unter Vollsperrung der S 292. Eine Umleitung ist über die B 101 und die S 81/Dresdner Straße ausgeschildert. Für Fußgänger wird eine Behelfsbrücke errichtet.

Die Kosten betragen rund 650.000 Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitungsstrecke.

HINTERGRUND
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist auch in Zeiten der Corona-Krise ein zuverlässiger Auftraggeber für die regionale Wirtschaft. Für den Staatsstraßenbau im Freistaat Sachsen stehen in diesem Jahr rund 126 Millionen Euro zur Verfügung, für die Bundesstraßen und Autobahnen weitere 337 Millionen Euro. Trotz Corona-Krise und erschwerten Arbeitsbedingungen verliefen und verlaufen unsere Auftragsvergaben termingerecht. Seit Jahresbeginn haben wir bereits rund 184 Millionen Euro durch Aufträge vertraglich gebunden. Rund drei Viertel des Auftragsvolumens bleiben dabei im Freistaat Sachsen. Alle Aufträge des LASuV für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen rund um den Brückenbau, Straßen- und Radwegbau bzw. deren Sanierung werden grundsätzlich in Fachlosen und – wo sinnvoll – in Bauabschnitte bzw. Teillose unterteilt, um auch kleinen und mittelständischen Baufirmen aus unserer Heimat die Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an unseren Ausschreibungen zu beteiligen.

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