02.10.2020

LASuV informiert zum geplanten Ausbau der S 47 in Seelingstädt

PRESSEMITTEILUNG

Am Donnerstag, den 1. Oktober waren Anlieger der S 47 in Seelingstädt und Interessierte zu einem Informationsabend des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in Trebsen eingeladen. Dabei wurden neben der inhaltlichen Vorstellung des Projektes auch das aktuell laufende Planfeststellungsverfahren und die weiteren Schritte bis zur Realisierung des Vorhabens erläutert sowie Hinweise zum Verständnis der umfangreichen Planfeststellungsunterlagen gegeben.

Aktueller Stand
Die S 47 weist unter anderem erhebliche Schäden im Straßenoberbau und der Entwässerung auf. Aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite ist teilweise kein Begegnungsverkehr zwischen LKW und PKW möglich. Fehlende oder zu schmale Gehwege gefährden zudem die Fußgänger in der Ortsdurchfahrt. Täglich nutzen durchschnittlich knapp 700 Fahrzeuge die S 47 durch Seelingstädt.

Für das Vorhaben liegen aktuell die Planungsunterlagen in der Stadtverwaltung Trebsen aus und sind auch im Internet einsehbar. In den bisherigen Planungsphasen von Vorplanung und Vorentwurf lag ein besonderes Augenmerk auf der Kompromissfindung zwischen der teilweise denkmalgeschützten Bebauung, vorhandenen Einfriedungen und der sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer. Die Planungsunterlagen sehen nun einen Ausbau der S 47 auf einer Baustrecke von rund 1,3 Kilometern in einer einheitlichen Fahrbahnbreite von sechs Metern vor, sodass sich LKW und PKW sicher begegnen können. Zudem soll durchgängig ein einseitiger Gehweg von 1,5 Metern Breite, sowie zwei behindertengerechte Bushaltestellen errichtet werden.

Ausblick auf die nächsten Schritte
Am 10. November endet die Frist zum Einbringen von Hinweisen und Einwendungen zur ausliegenden Planungen im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahrens. Die eingegangenen Hinweise und Einwendungen werden dann durch den Vorhabensträger geprüft. Daran schließt ein Erörterungstermin an. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, der das Baurecht für die Maßnahme herstellt. Daraufhin kann mit der Ausführungsplanung und den weiteren Schritten bis zur Bauausführung begonnen werden. Ein Baubeginn lässt sich aktuell noch nicht belastbar benennen.

Kostenschätzung
Die Gesamtprojektkosten für Bau und Grunderwerb dieser Gemeinschaftsmaßnahme belaufen sich nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand, sowie dem aktuell vorliegenden Preisniveau auf rund 2,7 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen als Baulastträger der Fahrbahn finanziert davon der Hauptanteil. Die Gemeinde ist mit knapp 400.000 Euro am Projekt insbesondere für die Gehwege beteiligt.

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