S 216, Fahrbahnerneuerung und Ersatzneubau eines Durchlasses zwischen Rübenau und Kühnhaide
PRESSEMITTEILUNG & VERKEHRSHINWEIS
Am 6. Juli beginnen die Arbeiten für eine umfassende Fahrbahnerneuerung auf der S 216 zwischen Rübenau und Kühnhaide. Auf dem rund 3,7 Kilometer langen Abschnitt werden zwischen der Kurve vor dem Wanderparkplatz Schwarzwassertal bis etwa 300 Meter hinter dem Ortsausgang Kühnhaide die Asphaltschichten erneuert. Gleichzeitig wird der Durchlass am Kunstgraben »Grüner Graben« durch einen Neubau ersetzt. Die S 216 soll beim späteren Bau der B 174 als Umleitungsstrecke genutzt werden, sodass die Maßnahme auch darauf vorbereitet. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis Ende Oktober abgeschlossen werden.
Die Baumaßnahme wird in drei Bauabschnitten ausgeführt, die nicht in chronologischer Reihenfolge umgesetzt werden:
- 1. Bauabschnitt — rund 900 Meter vom Wanderparkplatz Schwarzwassertal bis zur Pobershauer Straße; Ausführung im Anschluss an den 3. Bauabschnitt.
- 2. Bauabschnitt — rund 1,1 Kilometer von der Pobershauer Straße bis zur Brückenstraße; Ausführung in den sächsischen Sommerferien vom 6. Juli bis 15. August.
- 3. Bauabschnitt — rund 1,7 Kilometer von der Brückenstraße bis etwa 300 Meter hinter den Ortsausgang Kühnhaide; Ausführung im Anschluss an den 2. Bauabschnitt.
Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Der Verkehr wird großräumig umgeleitet. Von Rübenau aus erfolgt die Umleitung über die S 217 in Richtung Ansprung, dann über B 171 in Richtung Marienberg, anschließend über die B 174 in Richtung Reitzenhain und von dort auf die S 216 in Richtung Kühnhaide. In der Gegenrichtung gilt die Umleitung entsprechend.
Die Gesamtkosten betragen rund 1,13 Millionen Euro. Davon entfallen 835.000 Euro auf den Straßenbau und 295.000 Euro auf den Durchlass. Die Kosten werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie aus dem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland finanziert.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die bauzeitlichen Einschränkungen sowie um eine besonders umsichtige Fahrweise auf den Umleitungsstrecken.