02.12.2020

S 216, Instandsetzungsarbeiten im Natzschungtal – Verkehrsfreigabe am Freitag

PRESSEMITTEILUNG & VERKEHRSHINWEIS

Nach dreimonatiger Bauzeit wird am Freitag, den 4. Dezember, die S 216 nach Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen wieder für den Verkehr freigegeben. Seit September wurden Instandsetzungsarbeiten auf dem sechs Kilometer langen Teilabschnitt zwischen Rothenthal und Rübenau umgesetzt (s. Pressemitteilung vom 6. Oktober). Die Maßnahme ist Bestandteil der Komplexmaßnahme Natzschungtal und war zur Sicherstellung eines verkehrssicheren Zustandes erforderlich.

Dafür wurden rund 500 Metern abgängige Fahrbahnränder ertüchtigt, sodass die ursprünglich vorhandene Fahrbahnbreite wiederhergestellt wurde. Es erfolgte die Erneuerung der Asphaltschichten sowie der ergänzende Einbau einer neuen Tragschicht. Hinzu kamen spezielle Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenoberfläche und der Entwässerung. Weiterhin erfolgte auf circa 200 Metern der Einbau von Schutzeinrichtungen in Form von Betongleitwänden als Absturzsicherung und in den Felsbereichen zum Schutz vor Steinschlag. Vor Abschluss der Arbeiten wurden noch die Bankette außerorts ergänzt und die Beschilderung erneuert.

Die Arbeiten sind Teil einer Komplexmaßnahme zur Erhaltung der S 216 im Natzschungtal auf dem gesamten Abschnitt zwischen Olbernhau und Rübenau von rund 11 Kilometern. Die Planungen für die Komplexmaßnahme befinden sich noch in einer frühen Phase. Aktuell werden Aufgabenstellungen für Baugrunderkundungen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Bestandsvermessung für die Ingenieurbauwerke und die Verkehrsanlage erarbeitet. Im genannten Bereich sind in den nächsten Jahren dazu umfangreiche Arbeiten an Verkehrsflächen und Bauwerken sowie konstruktive Maßnahmen zur Felsensicherung vorgesehen. Daher wurde die Zeit der Arbeiten auch genutzt, um für die weitere Planung bereits Bauwerksprüfungen an 26 Ingenieurbauwerken (17 Stützwände, 5 Brücken, 4 Durchlässe) entlang der Strecke durchzuführen.

Aufgrund komplexer umweltrechtlicher Rahmenbedingungen und der Vielzahl betroffener Belange ist zur Erlangung des Baurechts die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig. Im Verfahren wird die rechtssichere Würdigung und Bewertung sämtlicher privatrechtlicher sowie öffentlicher Interessen sichergestellt. Zu einem Ausführungszeitraum kann belastbar noch keine Aussage getroffen werden.

Die Kosten für die umgesetzte Maßnahme belaufen sich auf rund 750.000 Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

Wir danken allen Anwohnern und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis für die bauzeitlichen Einschränkungen.

HINTERGRUND
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist auch in Zeiten der Corona-Krise ein zuverlässiger Auftraggeber für die regionale Wirtschaft. Für den Staatsstraßenbau im Freistaat Sachsen stehen in diesem Jahr rund 126 Millionen Euro zur Verfügung, für die Bundesstraßen und Autobahnen weitere 337 Millionen Euro. Trotz Corona-Krise und erschwerten Arbeitsbedingungen verliefen und verlaufen unsere Auftragsvergaben termingerecht. Seit Jahresbeginn haben wir bereits rund 208 Millionen Euro durch Aufträge vertraglich gebunden. Über drei Viertel des Auftragsvolumens bleiben dabei im Freistaat Sachsen. Alle Aufträge des LASuV für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen rund um den Brückenbau, Straßen- und Radwegbau bzw. deren Sanierung werden grundsätzlich in Fachlosen und – wo sinnvoll – in Bauabschnitte bzw. Teillose unterteilt, um auch kleinen und mittelständischen Baufirmen aus unserer Heimat die Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an unseren Ausschreibungen zu beteiligen.

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