30.06.2026

Aktueller Planungsstand zum Ausbau der S 201 westlich Rossau vorgestellt

PRESSEMITTEILUNG

Die im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung handelnde LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH hat am 29. Juni 2026 im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates Rossau den aktuellen Stand zum geplanten Ausbau der S 201 westlich Rossau inklusive des Neubaus eines straßenbegleitenden, gemeinsamen Geh- und Radweges vorgestellt.

Der Termin fand vor dem Hintergrund des Abschlusses der Entwurfsplanung statt. Dabei wurde auch ein Ausblick auf die folgenden Arbeitsschritte gegeben.

Zum Vorhaben

Die S 201 westlich der Autobahn A 4 dient als Autobahnzubringer von der Stadt Mittweida zur Anschlussstelle Hainichen. Dieser Abschnitt hat ein auffälliges Unfallgeschehen und wurde daher als Unfallschwerpunkt ausgewiesen. Gemäß der Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen Sachsen 2030 ist der rund 2,6 Kilometer lange Ausbau der S 201 östlich Mittweida und westlich Rossau auf einem Teilabschnitt geplant. Vorgesehen ist der zweistreifige Ausbau mit Baubeginn rund 0,4 Kilometer nach der Einmündung K 8231 und Bauende rund 200 Meter vor der Ortslage Rossau an der Kreuzung S 201/ Querstraße/ Heidelbeerweg.

Daneben ist ein rund 3,1 Kilometer langer, straßenbegleitender Geh- und Radweg im Zwei-Richtungsverkehr mit einer Breite von 2,50 Meter vorgesehen. Der geplante Radweg beginnt an der Kreuzung S 201/ K 8231 und verläuft entlang der südlichen Fahrbahnseite der S 201 bis zur Kreuzung S 201/ Querstraße/ Heidelbeerweg. Im Rahmen der Baumaßnahme ist zudem der Bau einer Brücke über den Grumbach vorgesehen.

Zusätzlich wird eine straßenbegleitende Baumreihe angelegt. Diese soll zur besseren Erkennbarkeit der Straßenführung sowie zur Aufnahme des Oberflächenwassers beitragen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Kompensation der Umweltauswirkungen.

Mit der Umsetzung der Maßnahme wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöht.

Nächste Schritte

Anstehend ist die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen. Die Einreichung der Unterlagen bei der Landesdirektion (LDS) ist für Ende 2027 geplant. Erst mit rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss der LDS liegt für das Vorhaben Baurecht vor.

Nach derzeitigem Stand der Planungen wird für den Ausbau von einem Zeitraum von einem Jahr ausgegangen. Aussagen zu einem möglichen Baubeginn können vor dem Hintergrund der ausstehenden Genehmigungsschritte sowie der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel noch nicht abschließend getroffen werden.

zurück zum Seitenanfang