B 182, Freie Fahrt an neugestaltetem Kreisverkehr südlich Torgau
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES LASuV UND DER STADT TORGAU
Seit Mitte März wurden die Landschaftsbauarbeiten am Kreisverkehr von B 182 und S 24 durchgeführt. Mit deren Fertigstellung konnte die B 182 am heutigen Donnerstag, den 21. April, wieder für den Verkehr freigegeben werden. Mit der Vitalisierung der Mittelinsel des Kreisverkehrs ist insbesondere im Hinblick auf die anstehende Landesgartenschau ein gestalterisch attraktives südliches Eingangstor zur Stadt Torgau entstanden. Die Neugestaltung des Kreisinnenrings wurde in Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt Torgau und dem Förderverein Landesgartenschau 2022 Torgau e.V. vorbereitet und ausgeführt.
Mit der Neugestaltung der Mittelinsel soll eine unterhaltungsarme, wirtschaftliche und gleichermaßen attraktive Gestaltung des Kreisinnenringes erreicht werden. Neben pflegearmer Pflanzen und der Anordnung teilbefestigter Flächen wurde zur Befestigung rotes Porphyrgestein verwendet, welches auf den geologischen Untergrund der Stadt Torgau hinweisen soll. Im Zentrum des Kreisverkehrs sollen eine künstlerisch gestaltete und zwei weitere Stelen temporär auf die Landesgartenschau in Torgau hinweisen.
Romina Barth, Oberbürgermeisterin der Großen Kreisstadt Torgau, dazu:
„Ich freue mich sehr, dass dieser Kreisverkehr, der zwei Hauptschlagadern in Richtung Torgau zusammenführt, in dieser Form neu gestaltet worden ist. Mein Dank gilt dem Förderverein der Landesgartenschau, der sich intensiv um dieses Projekt bemüht und es gemeinsam mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr letztendlich in die Realität umgesetzt hat. Besucher, Gäste und Anwohner aus Richtung Riesa und Oschatz können sich nun bereits an diesem Eingangstor auf die Schönheit der Stadt Torgau einstimmen.“
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 80.000 Euro. Sie werden von Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Stelen wurden im Auftrag des LAGA-Fördervereins gefertigt.
Wir bedanken uns bei den Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden für ihr Verständnis für die mit der Baudurchführung eingetretenen Einschränkungen.