B 169, Verlegung zwischen Riesa (B 6) und Salbitz – Beginn bauvorbereitender Leistungen
PRESSEMITTEILUNG
Am Montag, dem 25. September, beginnen im Auftrag der Niederlassung Leipzig des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr erste bauvorbereitende Arbeiten für die Verlegung der B 169 im dritten Bauabschnitt. Geplant ist der Neubau der Trasse von Riesa (B 6) bis südwestlich von Salbitz.
Als naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind unter anderem zwei Aufwaldungen südlich des Hahnefelder Speichers und nordöstlich von Hahnefeld vorgesehen. Vor der Umsetzung müssen zunächst die bestehenden Felddrainagen gesucht und umgebunden werden. Dies ist notwendig, um eine Vernässung naheliegender Feldflächen auszuschließen. Der Abschluss dieser Arbeiten ist bis Ende November geplant. Die zu erwartenden Kosten dafür belaufen sich auf rund 200.000 Euro.
Vertiefende Baugrunduntersuchungen und Artenschutzmaßnahmen ab Oktober
Parallel dazu starten ab Oktober ergänzende Bohr- und Aufschlussleistungen im Baugrund im Bereich der neuen Trasse. Sie dauern voraussichtlich bis Mitte 2024 an. Die Ergebnisse fließen in die spätere Detailplanung der Bauwerke (beispielsweise Brücken) und die Ausschreibung der entsprechenden Bauleistungen ein. Zudem sind für den Streckenbereich ergänzende Erkenntnisse zu möglichen Schadstoffen im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung unabdingbar.
Voraussichtlich ab Ende Oktober werden weitere Artenschutzmaßnahmen (sogenannte CEF-Maßnahmen) begonnen. Unter anderem werden verschiedene Lebensräume für Feldlerchen, Braunkehlchen, Rotmilane, Neuntöter und Fledermäuse umgesetzt. Der Großteil der straßenunabhängigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird noch in diesem Jahr zur Realisierung ausgeschrieben und ab 2024 realisiert. Damit werden alle naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die großflächigen archäologischen Grabungen mit dem Landesamt für Archäologie in den Jahren 2024 und 2025 geschaffen. Die Grabungen sollen nach jetzigem Planungsstand im Frühjahr 2024 beginnen. Mit ersten Bauhauptleistungen für den Brücken- und Straßenbau ist im Anschluss an die Grabungen zu rechnen.
HINTERGRUND
Das langjährige Baurechtsverfahren für die Verlegung der B 169 zwischen Riesa und Salbitz fand im Juni 2022 seinen Abschluss mit dem Planfeststellungsbeschluss durch die Landesdirektion Sachsen. Dieser wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt. Anfang Juli dieses Jahres wurde die Klage abgewiesen, seitdem liegt das Baurecht bestandskräftig vor (s. auch Pressemitteilung vom 13. Juli 2023). Im Anschluss konnte zeitnah mit den Ausschreibungen für die ersten Arbeiten begonnen werden.