13.07.2023

B 169, Verlegung zwischen B 6 und Salbitz – Realisierung kann in den Blick genommen werden

PRESSEMITTEILUNG

Im dritten von insgesamt vier Bauabschnitten ist vorgesehen, die B 169 von der Kreuzung mit der B 6 bis südwestlich von Salbitz zu verlegen. In der vergangenen Woche wurden die Klagen mehrerer Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe gegen Teile des Vorhabens durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Für das Landesamt für Straßenbau und Verkehr kann mit dieser Entscheidung die Realisierung des Vorhabens weiter in den Blick genommen werden:

„Die Abweisung der Klage zeigt, dass im Planungsprozess die vorliegenden Belange für die Führung der Trasse auch unter besonderer Berücksichtigung der Landwirtschaft und Umweltbelange umfassend abgewogen wurden. Mit Entscheidung zugunsten des Weiterbaus haben wir nun Klarheit, um die Umsetzung der Bauleistungen umfassend vorzubereiten. Für die Region ist es ein wichtiges Signal zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Riesa und zur Entlastung der vielen Einwohner in den angrenzenden Ortslagen.“, erklärt Dr. Saskia Tietje, Präsidentin des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr.

Teile der Ausführungsplanung, insbesondere Artenschutzmaßnahmen und ergänzende Baugrunduntersuchungen, sind bereits vertraglich gebunden. Erste vorbereitende Leistungen können voraussichtlich im Herbst beginnen. Mit dem bestandskräftigen Baurecht kann nun die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel beim Bund beantragt, die losweise Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet und Abstimmungen mit den weiteren Beteiligten geführt werden.

Die insgesamt vier Bauabschnitte zur Verlegung der B 169 zwischen Riesa und der A 14 sind Teil des Bundesverkehrswegeplans. Die B 169 ist zusammen mit der B 98 Teil des Industriebogens Riesa zum Anschluss an die Bundesautobahnen A 13 und A 14.

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