Hinweise für Besucherinnen und Besucher des LASuV
Die Zentrale und die Niederlassungen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sind für den Besucherverkehr geöffnet. Im Hinblick auf die aktuellen Bestimmungen sind Besuche auf das absolute Minimum zu reduzieren und vorab anzumelden. Wir weisen darauf hin, dass Besuche dabei unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (siehe Website des BZgA), sowie der geltenden Regelungen zu erfolgen haben.
Die Kontaktdaten sind in der vorhandenen Besucherliste zu dokumentieren. Bitte beachten Sie zudem die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen.
Eine Kontaktaufnahme wird aufgrund der derzeitigen Situation auf elektronischem, telefonischem oder postalischem Weg empfohlen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Meldungen aus den Regionen
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