14.12.2020

S 197 in Halsbrücke ab 18. Dezember wieder frei

VERKEHRSHINWEIS

Am 18. Dezember wird die S 197 in Halsbrücke im Bereich der Brücke über die Freiberger Mulde wieder für den Verkehr freigegeben. Die neugebaute Brücke aus Stahlbeton hat eine Stützweite von 31 Metern und eine Nutzbreite von 12,25 Metern. Neben der Fahrbahn kann daher ein drei Meter breiter Geh- und Radweg sowie ein zwei Meter breiter Gehweg auf der Brücke geführt werden. Seit Oktober 2019 liefen die Bauarbeiten zum Ersatzneubau der Brücke über die Freiberger Mulde. Während der Arbeiten wurde der Verkehr über eine Behelfsbrücke geführt, sodass die bestehende Brücke abgerissen werden konnte.

Der Rückbau der während der Bauzeit genutzten Behelfsbrücke soll Anfang 2021 erfolgen. Hierbei ist eine kurzfristige Vollsperrung der Straße Am Hammerberg notwendig. Bei geeigneter Witterung werden zudem ebenfalls Anfang 2021 abschließende Arbeiten an der Gewässerstützwand sowie unterhalb der Brücke unter halbseitiger Sperrung durchgeführt. Hierzu wird im Vorfeld der Arbeiten noch einmal näher informiert.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 2,4 Millionen Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

Wir danken allen Anwohnern und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis für die bauzeitlichen Einschränkungen.

HINTERGRUND
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist auch in Zeiten der Corona-Krise ein zuverlässiger Auftraggeber für die regionale Wirtschaft. Für den Staatsstraßenbau im Freistaat Sachsen stehen in diesem Jahr rund 126 Millionen Euro zur Verfügung, für die Bundesstraßen und Autobahnen weitere 337 Millionen Euro. Trotz Corona-Krise und erschwerten Arbeitsbedingungen verliefen und verlaufen unsere Auftragsvergaben termingerecht. Seit Jahresbeginn haben wir bereits rund 208 Millionen Euro durch Aufträge vertraglich gebunden. Über drei Viertel des Auftragsvolumens bleiben dabei im Freistaat Sachsen. Alle Aufträge des LASuV für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen rund um den Brückenbau, Straßen- und Radwegbau bzw. deren Sanierung werden grundsätzlich in Fachlosen und – wo sinnvoll – in Bauabschnitte bzw. Teillose unterteilt, um auch kleinen und mittelständischen Baufirmen aus unserer Heimat die Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an unseren Ausschreibungen zu beteiligen.

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