S 155, Fahrbahnerneuerung in Demitz-Thumitz – Wechsel in den fünften Teilabschnitt
VERKEHRSHINWEIS
Am 15. August soll der vierte Teilabschnitt fertiggestellt werden (siehe Meldung vom 17. Juli 2024). Am darauffolgenden Tag, den 16. August ist die Umstellung der Arbeiten in den fünften Teilabschnitt vorgesehen. Dieser beginnt hinter der Einmündung Friedhofstraße in Höhe der Apotheke und endet vor der Gemeindestraße Güterbahnhofstraße. Der Teilabschnitt soll voraussichtlich Anfang September abgeschlossen werden.
Innerhalb des fünften Teilabschnittes sind die Zufahrtsmöglichkeiten von den Straßen Gartenweg, Bahnhofstraße und Schulsteg auf die S 155 nicht möglich. Mit dem fünften Teilabschnitt verändert sich somit die Verkehrsführung in Demitz-Thumitz. Die Zuwegung zur Ortslage Demitz-Thumitz ist bis zur Friedhofstraße über die S 155 von der S 111 kommend möglich. Die innerörtliche Umleitung verläuft über die Schlossallee und wird im Bereich des Rampenweges bzw. der Rätzestraße als Einbahnstraße geführt. Das Ende der innerörtlichen Umleitung führt über den Rampenweg wieder zur S 155 hinter dem Bahnviadukt. Die großräumige Umleitung über die S 111, die B 98 und die S 120 zur S 155 bleibt bestehen.
Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitung.