25.11.2024

S 112, Brücke in Wasserkretscham – Verkehrsfreigabe

VERKEHRSHINWEIS

Nach eineinhalb Jahren Bauzeit wird die S 112 bei Wasserkretscham am 29.11. wieder für den Verkehr freigegeben. Seit Juni 2023 liefen die Arbeiten zur Brückenerneuerung über das Löbauer Wasser sowie ein grundhafter Ausbau der S 112. (siehe Meldung zum Baustart) Im Zuge der Ausbauarbeiten wurden auch zwei barrierefreie Haltestellen errichtet.

Die aktuell noch fehlenden Beschilderungs- und Markierungsarbeiten sowie noch ausstehende Landschaftsbauarbeiten sollen je nach Witterung in den kommenden Tagen abgeschlossen werden. Im Laufe der Bauarbeiten stellte sich heraus, dass der Untergrund weniger tragfähig war, als ursprünglich angenommen. Zudem ergaben sich Höhenkonflikte mit vorhandenen Medien, was zusätzliche Maßnahmen erforderlich machte. Trotz dieser Herausforderungen werden die Arbeiten fristgerecht abgeschlossen.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 2,3 Millionen Euro und werden aus dem Sonderprogramm Erhaltung Staatsstraßen getragen. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

Das Vorhaben war Teil des „100-Bauwerke-Programms“ des Freistaates Sachsen zur Instandsetzung und Erneuerung von Ingenieurbauwerken an Staatsstraßen. Mit der Umsetzung der Maßnahme werden die vormals geltenden verkehrlichen Last- und Verkehrsraumeinschränkungen im Brückenbereich behoben. Bis Sommer 2023 durfte die Brücke nur von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und einer Breite von 2,10 Metern genutzt werden.

HINTERGRUND

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen waren für den aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 insgesamt 60 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für den Erhalt der Staatsstraßen gesichert worden. Mit dem Geldern wurden rund 50 zusätzliche Erhaltungsmaßnahmen im Staatsstraßenbau realisiert.

Wir danken allen Verkehrsteilnehmern und insbesondere den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Region für das Verständnis für die durch die Baumaßnahme notwendigen Umleitungen und Erschwernisse.

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