13.10.2022

Freistaat fördert Busneuanschaffungen sächsischer Verkehrsunternehmen

PRESSEMITTEILUNG

Für mehrere Verkehrsunternehmen aus ganz Sachsen sind Zuwendungsbescheide mit einer Fördersumme von insgesamt rund 12 Millionen Euro ergangen. Je nach Fördergegenstand variieren die Fördersätze. Für die ausgestellten Förderbescheide liegen die Fördersätze bei bis zu 80 Prozent. Folgende Unternehmen werden bei der Anschaffung neuer Busse unterstützt:

Die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH hat insgesamt drei Zuwendungsbescheide in einer Höhe von insgesamt rund 2,37 Millionen Euro erhalten. Damit sollen insgesamt 20 Standardlinienomnibusse angeschafft werden. Davon sind 15 Fahrzeuge mit einem Hybridantrieb ausgestattet. Außerdem soll ein Kleinbus mit Elektroantrieb angeschafft werden.

Die Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH hat eine Zuwendung von rund 854.000 Euro für die Anschaffung von sieben Standardlinienomnibussen und drei Standardgelenkomnibussen mit Erdgasantrieb erhalten.

Die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH hat eine Zuwendung von rund 2,7 Millionen Euro für die Anschaffung von 22 dieselbetriebenen Standardlinienomnibussen und acht Standardlinienomnibussen mit Mild-Hybrid-Antrieb erhalten.

Der Regionalverkehr Sächsische Schweiz Osterzgebirge hat zwei Förderbescheide zur Beschaffung von 24 Standardlinienbussen und acht Standardgroßlinienbussen von einer Fördersumme von rund 2,72 Millionen Euro erhalten.

Die Regionalbus Oberlausitz GmbH hat eine Zuwendung von rund 757.000 Euro für die Beschaffung von 16 Standardlinienomnibussen erhalten.

Die Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck erhält eine Förderung für 16 Standardlinienomnibusse und 16 Standardgelenkomnibusse über rund 2,57 Millionen Euro.

Die Zuwendungsbescheide wurden auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) ausgestellt werden. Mit den jeweiligen Beschaffungen sollen die Bedingungen im öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen verbessert werden. Die Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Für weiterführende Informationen bitten wir um direkte Anfrage bei den Antragstellern.

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