08.06.2020

Freistaat fördert Erneuerung der Fahrbahn und des Radweges auf der K 8481 und der K 9281, Spreestraße im Landkreis Görlitz und im Landkreis Bautzen

PRESSEMITTEILUNG

Der Landkreis Görlitz hat zwei Fördermittelbescheide über insgesamt rund 2,4 Millionen Euro für die Erneuerung der Fahrbahn und des straßenbegleitenden Radweges an der Spreestraße in den Bereichen der K 8481 und K 9231 erhalten. Das entspricht jeweils einem Fördersatz von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für die Fahrbahnerneuerung und 90 Prozent für die Erneuerung des Radweges. Die Mittel werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

Die geplanten Vorhaben umfassen die zwei verbleibenden Bauabschnitte zur Erneuerung von Fahrbahn und Radweg auf der Spreestraße. Auf einer Gesamtlänge von circa 2,5 Kilometern wird die K 8481 ab der Einmündung der K 8401, Dorfstraße in Richtung S 130 erneuert. Aufgrund von Wurzeleinwüchsen sind zudem rund 1,1 Kilometer des an der K 8481 verlaufenden, überregionalen Spreeradweges Teil des geplanten Bauabschnittes. Daran anschließend soll ein weiterer Bauabschnitt auf der K 8481 mit der Landkreisgrenze zwischen Bautzen und Görlitz beginnen. Dieser verläuft über eine Gesamtstrecke von circa 3,7 Kilometern bis zur Einmündung der S 130. Davon wird der Radweg auf 2,7 Kilometern bis zur Einmündung Richtung Ruhlmühle erneuert.

Um eine durchgängige Fahrbahnqualität der Spreestraße zu gewährleisten, planen der Landkreis Bautzen und der Landkreis Görlitz das Vorhaben gemeinsam umzusetzen. Dadurch können die Kosten verringert und Synergieeffekte bei der Verkehrssicherung, der Umleitung und der Baustelleneinrichtung genutzt werden.
Als Verbindungsstrecke zwischen S 130 und der S 131, sowie zur B 156 besitzen die K 8481 und die K 9281 eine regionale Verbindungsfunktion für die Gemeinde Boxberg, den Ortsteil Sprey und die Gemeinde Schleife. Der Spreeradweg und der Froschradweg sind in der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen festgeschrieben und werden vorwiegend touristisch genutzt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Weiterführende Informationen zum Bauvorhaben bitten wir beim Vorhabensträger direkt zu erfragen.

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