26.06.2020

LASuV erläutert Fragen der Gemeinderäte zur Voruntersuchung der B 97-Ortsumgehung für Ottendorf-Okrilla

PRESSEMITTEILUNG

Im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderates haben Vertreter des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr am gestrigen Donnerstag, den 25. Juni, die Unterlagen der Voruntersuchung zur B 97-Ortsumgehung für Ottendorf-Okrilla erläutert.

Bis Mitte Juli können die anliegenden Gemeindeverwaltungen, regionalen Gremien, Leitungsträger und Verbände im Rahmen einer Stellungnahme noch Hinweise zu den Unterlagen und zur weiteren Ausarbeitung der Planung geben. In dieser Zeit kann die Voruntersuchung auch von interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf dem Bürgerportal des Freistaates Sachsen online eingesehen werden.

Die Voruntersuchung umfasst einen Variantenvergleich zum Verlauf der neuen Trasse. In Abwägung mit den Bewertungskriterien zur verkehrlichen Wirksamkeit, Auswirkungen auf Bevölkerung und Umwelt, Raumordnung und Wirtschaftlichkeit kristallisiert sich die Variante an der Ostseite der Ortslage als bessere Option heraus. Vor einer detaillierten Ausarbeitung sollen zunächst sachdienliche Hinweise der Träger öffentliche Belange bei der weiteren Planung einbezogen werden (s. Pressemitteilung zur Voruntersuchung).

Im Gespräch mit den Gemeinderäten wurde zunächst der Stand der Unterlagen in den Planungsprozess eingeordnet. Außerdem wurden die Wirkungen des Neubauvorhabens für die Ortslage besprochen. Ein besonderes Augenmerk lag auf der mit der Neubauplanung verbundenen Verlegung der Anschlussstelle Hermsdorf an die westliche Gemeindegrenze. Das Planungsziel der Herausnahme des Verkehrs aus der Innerortsdurchfahrt bedeutet für Ortsteile der Gemeinde eine Änderung der Fahrwege zur Autobahn. Nachfragen betrafen die Fortführung des B 97-Ausbaus durch die Laußnitzer Heide, das LASuV bestätigte hier perspektivisch einen entsprechenden Bedarf, und das aktuelle Thema der parallel beginnenden Planungen des sechsstreifigen Ausbaus der A 4 im Gemeindegebiet. Hier konnte das LASuV bestätigen, dass die DEGES im Auftrag des Bundes die Planung begonnen hat.

Im Anschluss an die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange plant das Landesamt für Straßenbau und Verkehr zudem eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung in Ottendorf-Okrilla nach der Ferienzeit und der damit verbundenen Sommerpause des Gemeinderates. Alle Interessierten können sich so zu den Untersuchungsinhalten, den Ergebnissen, den lokalen und regionalen Reaktionen und dem weiteren Planungsablauf informieren und austauschen. Die öffentliche Einladung erfolgt gesondert und rechtzeitig vorab.

HINTERGRUND
Bis es zum eigentlichen Bau kommt, muss ein Bauvorhaben komplexe Planungs- und Vorbereitungsschritte durchlaufen. Die Planungen für das Vorhaben „B 97, Ortsumgehung für Ottendorf-Okrilla“ befinden sich in der Phase der Vorplanung. Dabei werden die Optionen des Bauvorhabens abgewogen, sodass die bestmögliche Variante detailliert weitergeplant werden kann. Die vertiefte Planung erfolgt anschließend im Rahmen des Vorentwurfs. Dieser wird bis zur Planfeststellungsunterlage weiterentwickelt, mit ihnen muss das Baurecht (Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen) für das Bauvorhaben hergestellt werden. Erst wenn vollziehbares Baurecht vorliegt, kann das Vorhaben in die Finanzierungs- und Jahresbauprogramme eingeordnet werden.

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