Planungsstand zum Neubau eines Geh- und Radweges entlang der B 180 zwischen Lugau und Gersdorf
PRESSEMITTEILUNG
Die im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung handelnde LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH hat am Donnerstag, den 21. August 2025, im Ratssaal der Stadt Lugau, den aktuellen Stand zum geplanten Neubau einer Radverkehrsanlage entlang der B 180 zwischen Lugau und Gersdorf vorgestellt. Der Termin fand vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB) im Rahmen des Vorentwurfes für das Projekt statt.
Dabei wurde auch ein Ausblick auf die noch folgenden Schritte gegeben:
Zum Vorhaben
Vorgesehen ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen dem Ortsausgang Lugau (B 180 / Erlbacher Straße) und der Ortslage Gersdorf (B 180 / Otto-Resch-Ring). Der Planungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von 1,7 Kilometer. Gemäß den geltenden Regelwerken ist ein Radweg für beide Fahrtrichtungen mit einer Breite von 2,50 Metern geplant. Der vorgesehene Geh- und Radweg schließt im Süden an bestehende Radwege in der Ortslage Gersdorf sowie nördlich in Lugau an.
Mit der geplanten baulichen Umsetzung erfolgt der Lückenschluss einer durchgehenden Radwegverbindung zwischen Lugau und Gersdorf und damit einer Verbesserung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem der Radfahrenden.
Aktueller Stand und nächste Schritte
Nach Abschluss und Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der TöB-Anhörung schließt sich das Baurechtsverfahren an. Anstehend ist die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen. Die Einreichung der Unterlagen bei der Landesdirektion (LDS) ist für das 4. Quartal des kommenden Jahres geplant. Erst mit rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss der LDS liegt für die Maßnahmen Baurecht vor. Im Anschluss kann die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung erfolgen.
Nach derzeitigem Stand der Planungen wird für den Neubau von einem Zeitraum von rund einem Jahr ausgegangen. Aussagen zu einem möglichen Baubeginn können vor dem Hintergrund der ausstehenden Genehmigungsschritte noch nicht belastbar getroffen werden.