B 174, Verkehrseinschränkungen am Hohndorfer Berg
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG MIT DEM LANDRATSAMT ERZGEBIRGSKREIS
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, insbesondere für die anstehenden Wintermonate, soll die Fahrbahn der B 174 im Bereich des Hohndorfer Berges auf zwei Fahrspuren eingeengt werden. Die geplante Absperrung soll noch im Dezember 2021 durch den Erzgebirgskreis, der im Rahmen der Unterhaltung für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist, errichtet werden. Die bestehenden Fahrbahnschäden hatten sich in den letzten Wochen durch die witterungsbedingten Frost-/Tauwechsel verschlechtert.
Die Sicherungsmaßnahme umfasst, dass der Randbereich talwärts abgesperrt wird und zwei Fahrspuren verbleiben. Somit entfällt bergauf die Lastspur. Vorgesehen ist, die Baken am Fahrbahnrand zu befestigen, sodass diese auch bei der Durchführung des Winterdienstes standsicher sind. Eine entsprechende Beschilderung soll die Verkehrsteilnehmer auf dem Abschnitt zudem zu einer umsichtigen Fahrweise anhalten.
Im Zuge der Verkehrseinschränkungen kann das aktuelle Winterkonzept der B 174 nicht wie geplant umgesetzt werden. Damit sollte beispielsweise bei starkem Schneefall mittels Überholverbot für LKW eine beginnende Staubildung minimiert werden.
Seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr als zuständigem Straßenbaulastträger ist eine Maßnahme zur dauerhaften Wiederherstellung der Fahrbahn vorgesehen. Die Planungen für diese Erhaltungsmaßnahme sind bereits abgeschlossen. Auch die erforderliche Finanzierung konnte bereits abgesichert werden. Geplant ist, noch 2021 eine Ausschreibung der notwendigen Bauleistungen zu veröffentlichen. Ein Baubeginn soll im Frühjahr 2022 bei geeigneten Witterungsverhältnissen erfolgen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und Erschwernisse.