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B 2 Agra-Brücke

Stand: 17.11.2025

Allgemeines

Die Agra-Brücke im Zuge der Bundesstraße 2 ist stark geschädigt und muss dringend entlastet werden. Kurzfristig gelten Fahrstreifen- und Lastbeschränkungen. Langfristig wird ein Ersatzneubau vorbereitet. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität.

Meldungen von der Agra-Brücke

Fakten zur Agra-Brücke

Baujahr: 1970–1976
Lage: B 2 / B 95 über den Agra-Park in Markkleeberg
Brückenlänge: 357 Meter, 17 Felder
Bauweise: Spannstahl in Ortbetonbauweise (Hennigsdorfer Spannstahl)
Verkehrsaufkommen: ca. 30.000 Fahrzeuge pro Tag
Bedeutung: wichtigste Nord-Süd-Achse im Leipziger Raum, mit regionaler und überregionaler Bedeutung
Besonderheit: eine von 19 Brücken in Sachsen, die aktuell intensiv überprüft werden

Fragen & Antworten zur Agrabrücke

Warum gibt es Einschränkungen auf der Agra-Brücke?

Die jüngsten Materialuntersuchungen haben gravierende Schäden im Spannstahl gezeigt. In mehreren Spanngliedern sind Drähte gerissen, weitere Anrisse wurden festgestellt. Damit ist die Standsicherheit beeinträchtigt. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, muss die Brücke sofort entlastet werden.

Welche Verkehrseinschränkungen gelten aktuell?

Seit dem 14. November 2025 ist nur noch ein Fahrstreifen pro Richtung befahrbar. Ab 20. November 2025 dürfen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen die Brücke nicht mehr nutzen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wird eingeführt. Über eine mögliche Umleitungsstrecke werden zeitnah Gespräche geführt. Eine Beschilderung im weiträumigen Umfeld erfolgt ab der ersten Dezemberwoche 2025.

Ist die Brücke noch sicher?

JA, unter den getroffenen Einschränkungen. Die Maßnahmen (Spurreduzierung, Lastbeschränkung, Geschwindigkeitsreduzierung) dienen dazu, die Belastung zu senken und die Sicherheit bis zum Ersatzneubau zu gewährleisten. Eine Instandsetzung ist nicht mehr möglich.

Was passiert mit dem Bauwerk langfristig?

Die Brücke muss ersetzt werden. Ein Ersatzneubau wird vorbereitet. Eine Instandsetzung ist ausgeschlossen, da die Schäden zu gravierend sind. Eine Tunnel-Lösung wurde geprüft, ist aber nicht realistisch (Projektzeit 16–20 Jahre, ggf. +5–10 Jahre bei Klagen). Ein Ersatzneubau ist die einzige verantwortbare Lösung – technisch, zeitlich, finanziell und für die Menschen.

Wer ist verantwortlich für die Maßnahmen?

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) setzt die Maßnahmen um. Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung hat die sofortige Planung des Ersatzneubaus beauftragt.

Wann liegen weitere Ergebnisse vor?

Die aktuell entnommenen Spannstahlproben werden im Labor untersucht. Anschließend erfolgen statische Nachrechnungen zur Ableitung von erforderlichen Maßnahmen. Bei neuen Erkenntnissen wird die Öffentlichkeit erneut informiert.

Welche Auswirkungen hat das für die Region?

  • Verkehr: Einschränkungen auf der B 2/B 95, Umleitungen für den Schwerverkehr
  • Wirtschaft: längere Transportwege für Unternehmen, insbesondere im Güterverkehr
  • Alltag: Pendler und Anwohner müssen mit Verzögerungen rechnen
  • Langfristig: Ersatzneubau soll die Region dauerhaft entlasten und die Verkehrssicherheit sichern

Wo gibt es aktuelle Informationen?

Über die offiziellen Kanäle des LASuV und des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung. 

Zuständige Ansprechpartner

Die Bundesrepublik Deutschland ist Baulastträger für die Agrabrücke. Der Freistaat Sachsen betreut die Brücke in Auftragsverwaltung. Beim Landkreis Leipzig sitzt die zuständige Verkehrsbehörde. Zudem liegen die Aufgaben für den ÖPNV und die Rettungsdienste beim Landkreis. Diese und weitere Beteiligte stehen im engen Austausch.

Wir bitten um Verständnis, dass die vorhandenen Kapazitäten derzeit zielgerichtet eingesetzt werden müssen und Anfragen nur im erforderlichen und möglichen Umfang beantwortet werden können. Anfragen der Presse sind wie gewohnt an die zuständigen Behörden zu richten.

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