14.08.2020

Fahrbahn der S 80 in Weinböhla wird erneuert

VERKEHRSHINWEIS

Ab 18. August wird die Fahrbahn der S 80/Moritzburger Straße in der Ortslage Weinböhla von der Forststraße bis zur Spitzgrundstraße erneuert. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende September abgeschlossen werden. Begonnen hat die Maßnahme bereits im vergangenen Jahr (siehe Pressemitteilung zum Baubeginn). Unter anderem wurden bisher die Gehwege im fast 2 Kilometer langen Baubereich durch die Gemeinde Weinböhla erneuert. Nachdem Asphaltdeck- und Asphaltbinderschicht erneuert sind, erfolgt im Rahmen der Maßnahme noch die Erneuerung des Durchlasses für den Funkengraben.

Eine halbseitige Verkehrsführung ist während der aktuellen Bauphase nicht mehr möglich, sodass die S 80 ab dem 14. August gegen 8 Uhr voll gesperrt werden muss. Die Umleitung erfolgt aus Dresden kommend von der S 81 über den Auer zur S 177/Buschhaus in Richtung Meißen. Der Verkehr aus Richtung Coswig wird über die Kreisstraßen K 8016/Köhlerstraße und K 8014/Forststraße in Weinböhla umgeleitet.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 750.000 Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitung.

HINTERGRUND
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist auch in Zeiten der Corona-Krise ein zuverlässiger Auftraggeber für die regionale Wirtschaft. Für den Staatsstraßenbau im Freistaat Sachsen stehen in diesem Jahr rund 126 Millionen Euro zur Verfügung, für die Bundesstraßen und Autobahnen weitere 337 Millionen Euro. Trotz Corona-Krise und erschwerten Arbeitsbedingungen verliefen und verlaufen unsere Auftragsvergaben termingerecht. Seit Jahresbeginn haben wir bereits rund 138 Millionen Euro durch Aufträge vertraglich gebunden. Rund zwei Drittel des Auftragsvolumens bleiben dabei im Freistaat Sachsen. Alle Aufträge des LASuV für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen rund um den Brückenbau, Straßen- und Radwegbau bzw. deren Sanierung werden grundsätzlich in Fachlosen und – wo sinnvoll – in Bauabschnitte bzw. Teillose unterteilt, um auch kleinen und mittelständischen Baufirmen aus unserer Heimat die Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an unseren Ausschreibungen zu beteiligen.

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