10.07.2020

S 43, Ab Montag Fahrbahnerneuerung an der A 14-Anschlussstelle Naunhof

VERKEHRSHINWEIS

Von Montag, den 13. Juli, bis voraussichtlich 17. Juli wird die Fahrbahn auf der S 43 im Bereich der A 14-Anschlussstelle Naunhof erneuert. Auf einer Länge von circa 400 Metern umfasst die Erneuerung neben den Brückenrampen in beiden Fahrtrichtungen auch die Autobahnbrücke über die A 14. Zur Beseitigung der Unfallschwerpunkte erhält die Fahrbahn nach Abschluss der Arbeiten eine neue, veränderte Markierung. Zudem soll an den Zu- und Abfahrten zur A 14 eine Ampelregelung errichtet werden.

Die Instandsetzung der Fahrbahn erfolgt unter Vollsperrung der S 43. Die Umleitung wird in beiden Fahrtrichtungen über die umliegenden Ortschaften geführt und rechtzeitig ausgeschildert. Auch die Anschlussstelle Naunhof selbst ist in diesem Zeitraum in beiden Fahrtrichtungen gesperrt, sodass die benachbarte Anschlussstelle Klinga genutzt werden muss.

Die Baukosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 80.000 Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

Wir bitte alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die mit der Baudurchführung und Umleitung eintretenden Erschwernisse.

HINTERGRUND
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist auch in Zeiten der Corona-Krise ein zuverlässiger Auftraggeber für die regionale Wirtschaft. Für den Staatsstraßenbau im Freistaat Sachsen stehen in diesem Jahr rund 126 Millionen Euro zur Verfügung, für die Bundesstraßen und Autobahnen weitere 337 Millionen Euro. Trotz Corona-Krise und erschwerten Arbeitsbedingungen verliefen und verlaufen unsere Auftragsvergaben termingerecht. Seit Jahresbeginn haben wir bereits rund 115 Millionen Euro durch Aufträge vertraglich gebunden. Rund zwei Drittel des Auftragsvolumens bleiben dabei im Freistaat Sachsen. Alle Aufträge des LASuV für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen rund um den Brückenbau, Straßen- und Radwegbau bzw. deren Sanierung werden grundsätzlich in Fachlosen und – wo sinnvoll – in Bauabschnitte bzw. Teillose unterteilt, um auch kleinen und mittelständischen Baufirmen aus unserer Heimat die Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an unseren Ausschreibungen zu beteiligen.

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