28.10.2020

Aktueller Planungsstand zum Ausbau der S 28 in Bornitz

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES LASUV UND DER GEMEINDE LIEBSCHÜTZBERG

Die Planungen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig und der Gemeinde Liebschützberg zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Bornitz auf einer Länge von 1,1 Kilometern schreiten weiter voran. Die Aufstellung des Vorentwurfes als technische und haushaltsrechtlich detaillierte Planung steht kurz vor dem Abschluss. In dieser Stufe wurden die umweltseitigen Eingriffe bewertet und die Planung mit einer Vielzahl von Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Die Vorentwurfsgenehmigung kann voraussichtlich bis zum Jahresende erfolgen.

Ziel der Gemeinschaftsmaßnahme ist es, die Verhältnisse für die Anwohner und den Verkehr grundlegend zu verbessern. Das Vorhaben ist Teil der vom Freistaat Sachsen aufgestellten „Ausbau- und Erhaltungsstrategie 2030“. Der Ausbau der S 28 in Bornitz ist darin mit hoher Dringlichkeit enthalten. Im bisherigen Planungsprozesse wurden in der Vorplanung die Rahmenbedingungen herausgearbeitet und Grundsatzentscheidungen getroffen, zum Beispiel in welchen Abschnitten Gehwege an welcher Straßenseite angeordnet werden können.

Umfang der geplanten Maßnahme
Im Abschnitt von der Brücke über den Sandbach bis zum bereits erneuerten Abschnitt am Ortsausgang Bornitz sollen je nach Platzverhältnissen - die teilweise nur sehr begrenzt sind - mindestens einseitig bzw. beidseitig bei entsprechender Flächenverfügbarkeit Gehwege von 1,5 bis 2 Meter Breite angelegt werden und so für die Anwohner gute und sichere Verhältnisse schaffen. Zudem soll auch die Fahrbahn aufgrund des schlechten Zustandes und der unzureichenden Entwässerungsverhältnisse entsprechend den Richtlinien verkehrsgerecht und grundhaft ausgebaut werden, je nach Abschnitt in einer Breite zwischen 6 und 6,5 Meter.

Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme, weil nach Straßengesetz der Freistaat Sachsen für den Fahrbahnbereich und die Gemeinde für Gehwege, Beleuchtung und die Buswarteflächen zuständig sind. Darüber hinaus ist auch der Landkreis und der Abwasserzweckverband „Untere Döllnitz“ beteiligt. Die Entwässerung der Straße soll geschlossen über Einläufe und Rohrleitungen bis zur Vorflut mit einer Regenrückhaltung, Leichtflüssigkeitsabscheidung sowie einer Sedimentationsanlage erfolgen.

Ausblick auf die nächsten Schritte
Beide Projektträger möchte jetzt bereits ankündigen, dass im Rahmen einer Anwohnerversammlung im ersten Halbjahr 2021 der Vorentwurf vorgestellt werden soll. Mit dieser Beteiligung soll insbesondere der wichtige folgende Planungsschritt vorbereitet werden: die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen. Mit diesen wird bei der Landesdirektion Sachsen das notwendige Baurechtsverfahren beantragt und in einem mehrjährigen Prozess durchgeführt. Sobald ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt und die Finanzierung bei allen Kostenbeteiligten gesichert ist, können dann der notwendige Grunderwerb, die Ausführungsplanung und die Vergabe der Baulose erfolgen.

Wichtige Schritte wurden also in den zurückliegenden Jahren bereits erreicht und stehen mit der Vorentwurfsgenehmigung unmittelbar an. Der Weg bis zu einem Baubeginn ist aber noch nicht vollständig geschafft. Die Gemeinde Liebschützberg und das LASuV arbeiten intensiv an diesem Vorhaben und stimmen sich gut und sehr eng ab, damit der Projekterfolg gerade für die Anwohner baldmöglichst erreicht werden kann.

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