18.04.2023

S 272, Ersatzneubau Stützwand am Schwarzwasser nördlich Breitenbrunn mit Fahrbahnerneuerung

PRESSEMITTEILUNG & VERKEHRSHINWEIS

Ab dem 24. April beginnen umfangreiche Bauarbeiten im Zuge der S 272 zwischen Antonsthal und Breitenbrunn. Vorgesehen ist eine Erneuerung des Stützbauwerkes am Schwarzwasser am Ortseingang von Breitenbrunn sowie des gesamten Straßenabschnittes zwischen dem Ortsausgang Antonsthal und der Kreuzung mit der K 9133 in Breitenbrunn.

Der Ersatzneubau der Stützwand ist aufgrund der bestehenden Schäden infolge vergangener Hochwasserereignisse erforderlich. Das Bauwerk wird abgerissen und an gleicher Stelle wird ein 211 Meter langer und 3,7 bis 5,1 Meter hoher Ersatzneubau errichtet. Der Spundwandverbau erhält einen Kopfbalken aus Stahlbeton und eine Stahlbetonkappe mit Geländer und Fahrzeugrückhaltesystem.
Im Zuge der Fahrbahnerneuerung werden auf dem rund 3,3 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Ortsausgang Antonsthal und der Kreuzung mit der K 9133 Schäden durch einen Austausch der Fahrbahndecke beseitigt.

Die Baumaßnahme wird in mehreren Teilabschnitten realisiert. Zunächst ist der Abbruch der bestehenden Stützwand und die Fahrbahnerneuerung zwischen Antonsthal und Stützwandbereich unter Vollsperrung vorgesehen. Voraussichtlich bis Ende des dritten Quartals 2023 wird anschließend der Bereich in Breitenbrunn zwischen Stützwand und K 9133 unter Vollsperrung bearbeitet. In dieser und der darauffolgenden Zeit bleibt der Abschnitt im Bereich der Stützwand halbseitig mit Ampelregelung befahrbar. Für den abschließenden Straßenbau auf Höhe der Stützwand wird voraussichtlich Mitte 2024 eine erneute Vollsperrung nötig.

Die Umleitung für alle Vollsperrungszeiträume erfolgt aus Richtung Johanngeorgenstadt über die K 9133 Breitenbrunn und Rittersgrün, die S 271 Raschau-Markersbach und die B 101 Schwarzenberg zurück zur S 272, Gegenrichtung analog.

Das Gesamtvorhaben wird voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen.

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 3,5 Millionen Euro und werden aus dem Sonderprogramm Erhaltung Staatsstraßen getragen. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitungsstrecke bzw. im Bereich der Arbeiten.
 

HINTERGRUND
Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen konnten für den aktuellen Doppelhaushalt insgesamt 60 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für den Erhalt der Staatsstraßen gesichert werden. Mit diesen Geldern sollen rund 50 zusätzliche Erhaltungsmaßnahmen im Staatsstraßenbau realisiert werden, dazu zählt auch dieses Vorhaben. Neben diesen zusätzlichen Maßnahmen wird im Jahr 2023 und 2024 auch das reguläre Staatsstraßenbauprogramm fortgesetzt (siehe Meldung: Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig: »Wir stärken Sachsens Bauwirtschaft«).

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