25.11.2025

S 223, Ersatzneubau der Flöhabrücke an der Papierfabrik Wernsdorf – Verkehrsfreigabe

PRESSEMITTEILUNG & VERKEHRSHINWEIS

Nach rund zweieinhalbjähriger Bauzeit wird die neue Flöhabrücke der S 223 im Bereich der Papierfabrik Wernsdorf am 28. November 2025 offiziell für den Verkehr freigegeben. Die Arbeiten begannen im August 2023 im Auftrag der Niederlassung in Chemnitz des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Die ursprünglich für Juni 2026 geplante Fertigstellung konnte durch einen optimierten Bauablauf um ein halbes Jahr vorgezogen und damit bereits Ende 2025 abgeschlossen werden.

Im Zuge der Arbeiten wurde die Streckentrassierung auf einer Gesamtlänge von 630 Metern in einen harmonisierten Bogenverlauf in Dammlage verändert. Das neue Brückenbauwerk mit einer Länge von 92 Metern entstand zwischen der zurückgebauten Bestandsbrücke und der Papierfabrik. Es handelt sich um einen Durchlaufträger mit drei Feldern, die aus zwei 23 Meter langen Randfeldern sowie einem mittleren Feld mit 46 Metern bestehen. Diese Aufteilung wurde gewählt, um die Einschränkungen des Fließgewässers so gering wie möglich zu halten.

Der Bauablauf gliederte sich in mehrere Phasen: Nach Herstellung einer Behelfsumfahrung unter Vollsperrung zwischen August und Oktober 2023 konnte der Verkehr bis Mitte Juni 2025 halbseitig über die bestehende Brücke und die Umfahrung an der Baustelle vorbeigeführt werden. In dieser Zeit wurde das neue Bauwerk errichtet. Anschließend erfolgte bis Ende November 2025 die Komplettierung des Brückenbauwerks sowie die Herstellung der Staatsstraße unter Vollsperrung. Der ursprünglich für 2026 vorgesehene Abbruch der Bestandsbrücke konnte ebenfalls vorgezogen und bereits im Herbst 2025 umgesetzt werden.

Eine besondere Herausforderung stellte der Hochwasserschutz dar. Um die Durchlassfähigkeit des Bauwerks bis zu einem HQ 300 sicherzustellen, wurden umfangreiche hydraulische Berechnungen durchgeführt. Die beiden Brückenpfeiler sind außerhalb des Flussbettes und strömungstechnisch günstig angeordnet. Dies führte zu erhöhten statischen Anforderungen, da das mittlere Brückenfeld mit einer großen Stützweite ausgeführt werden musste, während die Randfelder deutlich kürzer sind. Mit dieser Lösung konnte die Flöha ohne Pfeiler im Flussbett gequert werden.

Darüber hinaus befand sich das Baufeld im FFH-Gebiet »Flöhatal«, einem Gebiet mit hohem Schutzstatus für Flora und Fauna. Hier waren umfangreiche Untersuchungen zum Artenschutz sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Besonders berücksichtigt wurden die Waldeidechse sowie das mögliche Vorkommen von Edelkrebsen in der Flöha. Der Bauablauf wurde so gestaltet, dass die Waldeidechsen vor Beginn der Arbeiten erfasst und umgesetzt werden konnten.

Mit der Verkehrsfreigabe der S 223 und dem Ersatzneubau der Flöhabrücke steht nun eine moderne, leistungsfähige und zugleich umweltgerecht geplante Infrastruktur zur Verfügung, die sowohl den Anforderungen des Hochwasserschutzes als auch den Belangen des Naturschutzes gerecht wird.

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 5,8 Millionen Euro und werden aus dem Sonderprogramm Erhaltung Staatsstraßen getragen. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

Wir bedanken uns bei allen Verkehrsteilnehmern und insbesondere den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Region, für ihr Verständnis für die mit der Baudurchführung eingetretenen Umleitungen bzw. bauzeitlichen Erschwernisse.

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