S 211 Fahrbahnerneuerung und Brückenneubauten in Neuhausen
PRESSEMITTEILUNG & VERKEHRSHINWEIS
Am 16. Juni beginnen die Bauarbeiten zur Fahrbahnerneuerung und für den Neubau der Brücken der S 211 in Neuhausen. Auf einer Baulänge von etwa 290 Metern wird die Staatsstraße inklusive Gehweg grundhaft ausgebaut. Zudem erfolgt der Ersatzneubau von zwei Brückenbauwerken als Rahmenbauwerk mit einer Stützweite von etwa 12,80 Meter und etwa 5,50 Meter sowie der Bau von zwei Bushaltestellen. Die Baumaßnahme soll im Herbst 2026 abgeschlossen werden.
Die seit Dezember 2024 laufenden bauvorbereitende Maßnahmen werden bis zum Baubeginn Mitte Juni dauern (siehe Meldung zum Beginn bauvorbereitende Maßnahmen). Anfang Juni ist die die Verlegung der Medien (zum Beispiel einer Trinkwasserleitung) vorgesehen. Der Verkehr auf der S 211 kann während der bauvorbereitenden Arbeiten ohne Einschränkungen weiterlaufen.
Für die Baumaßnahme muss die derzeitige, entlang der S 211 verlaufende Stützmauer zwischen den beiden Brücken auf einer Länge von etwa 110 Meter abgerissen und neu errichtet werden. Die vorhandene Werksüberfahrt bleibt erhalten. Bestandteil der Baumaßnahme ist zudem der Rückbau des Wehres in der Flöha, die Ufersicherung und die Herstellung des Kolkschutzes im Bereich der Stützmauer sowie die Schaffung einer naturnahen Gewässersohle.
Für die Bauarbeiten muss die S 211 im Bereich der Arbeiten vollgesperrt werden. Die Vollsperrung erfolgt in zwei Zeiträumen:
- die erste Vollsperrung dauert vom 16. Juni bis 28. November 2025.
- die zweite Vollsperrung ist von 14. September bis 2. Oktober 2026 vorgesehen.
Während der Vollsperrung wird der Verkehr über die S 207 nach Sayda, weiter über die S 212 nach Heidersdorf zurück zur S 211 geleitet. Die Gegenrichtung wird analog geführt.
In der Zeit zwischen den beiden Vollsperrungen vom 1. Dezember 2025 bis 11. September 2026 wird der Verkehr erfolgen die Arbeiten mit einer halbseitigen Verkehrsführung unter Ampelregelung.
Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 3,4 Millionen Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.
Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitung.