13.03.2024

Aktueller Planungsstand zum Neubau eines Radweges an der S 179 zwischen Reichenberg und Boxdorf vorgestellt

PRESSEMITTEILUNG

Die im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung handelnde LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH hat am Dienstag, den 12. März, im Mehrzweckgebäude in Reichenberg den aktuellen Stand zum geplanten Neubau einer Radverkehrsanlage entlang der S 179 zwischen Reichenberg und Boxdorf vorgestellt. Der Termin im Zuge der Bürgerinformationsveranstaltung fand vor dem Hintergrund der laufenden Vorplanung für das Projekt statt. Dabei wurde auch ein Ausblick auf die noch folgenden Schritte gegeben.

Zum Vorhaben

Vorgesehen ist ein Radweg zwischen Reichenberg und Boxdorf auf dem Gemeindegebiet Moritzburg. Der Planungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von rund 500 Metern. Gemäß den geltenden Regelwerken ist ein Radfahrstreifen für beide Fahrtrichtungen mit einer Breite von 2,25 Metern geplant.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Die Planungsphase der Vorplanung soll für das Projekt voraussichtlich bis zum zweiten Quartal dieses Jahres abgeschlossen werden. Im Zuge der Vorplanung wurden verschiedene Varianten für die neue Verbindung betrachtet. Ziel ist die Festlegung einer Vorzugsvariante zur weiteren planerischen Konkretisierung. Die Stellungnahmen aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange werden dabei berücksichtigt. Im nächsten Planungsschritt wird dann im Rahmen des Vorentwurfes die herausgearbeitete Vorzugslösung mit konkreten räumlichen und technischen Eigenschaften untersetzt. Darauf aufbauend ist der Feststellungsentwurf zu erarbeiten.

Zur Herstellung des Baurechts soll nach aktuellem Stand eine Freistellungsbescheinigung entsprechend des Sächsischen Straßengesetzes (Paragraph 39 Absatz 6 SächsStrG in Verbindung mit § 74 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)) erwirkt werden. Voraussetzung dafür ist das vollumfängliche Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange und vom Plan betroffenen Dritten. Erst mit bestehendem Baurecht und mit Bereitstehen der entsprechenden Haushaltsmittel ist eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen möglich.

Nach derzeitigem Stand der Planungen wird für den Neubau von einem Zeitraum von rund einem Jahr ausgegangen. Aussagen zu einem möglichen Baubeginn können vor dem Hintergrund der ausstehenden Planungs- und Genehmigungsschritte noch nicht belastbar getroffen werden.

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