04.04.2024

S 171, Erneuerung in und südlich Bad Gottleuba – zweiter Bauabschnitt

VORANKÜNDIGUNG

Im Auftrag der Niederlassung Meißen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sollen voraussichtlich Ende Mai die Arbeiten zur Erneuerung der Fahrbahn der S 171 südlich von Bad Gottleuba im zweiten Bauabschnitt beginnen. Der Baubereich beginnt an der Kurvenstraße und umfasst den Kreuzungsbereich mit der Ernst-Hackebeil-Straße. Die Bauleistungen sollen voraussichtlich bis Ende Oktober 2024 abgeschlossen werden.

Im Rahmen der Baumaßnahme werden die gebundenen Oberbauschichten aus Asphalt erneuert und die Entwässerungseinrichtungen instandgesetzt. Für die Schule werden neue barrierefreie Bushaltestellen angelegt. Im Auftrag der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel werden die Gehwege saniert und die Straßenbeleuchtung erneuert. Saniert werden der städtische Kanal im Baubereich, zudem Versorgungsleitungen angepasst und neue Breitbandstrukturen errichtet.

Während der Bauzeit muss die S 171 voll gesperrt und eine Umleitung über die S 173 nach Hellendorf eingerichtet werden.

Die Kosten für den zweiten Bauabschnitt der Erneuerungsmaßnahme belaufen sich insgesamt auf rund 1,3 Millionen Euro und werden weitestgehend aus dem Sonderprogramm Erhaltung Staatsstraßen getragen. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel ist mit rund 240.000 Euro an den Kosten beteiligt. Im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahme hat sie einen Fördermittelbescheid über rund 93.000 Euro erhalten. Dies entspricht einem Fördersatz von 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Mittel werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

Im Vorfeld des Baubeginns und zur Wiederaufnahme der Bauarbeiten des im vorigen Jahr begonnenen ersten Bauabschnittes informieren wir erneut.

Wir bitten bereits vorab alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen.

HINTERGRUND
Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen konnten für den aktuellen Doppelhaushalt insgesamt 60 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für den Erhalt der Staatsstraßen gesichert werden. Mit diesen Geldern sollen rund 50 zusätzliche Erhaltungsmaßnahmen im Staatsstraßenbau realisiert werden, dazu zählt auch dieses Vorhaben. Neben diesen zusätzlichen Maßnahmen wird im Jahr 2023 und 2024 auch das reguläre Staatsstraßenbauprogramm fortgesetzt (siehe Meldung: Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig: »Wir stärken Sachsens Bauwirtschaft«).

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