29.09.2021

Aktueller Planungsstand zum Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der S 139 bei Mittelherwigsdorf

PRESSEMITTEILUNG

Am Dienstag, den 28. September, waren die Anlieger der S 139 bei Mittelherwigsdorf zu einem Informationsabend der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH, die im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung handelt, eingeladen. Neben der Vorstellung des Vorhabens wurden der aktuelle Stand und die weiteren Schritte erläutert. Vor dem Hintergrund des 100-km-Radwege-Programms ist der Neubau eines rund 1,6 Kilometer langen Radweges entlang der S 139 zwischen den Kreuzungen mit der S 128 und der K 8656/Dreihäuser geplant.

Aktueller Stand
Für den Neubau der Radverkehrsanlage entlang der S 139 zwischen Spitzkunnersdorf und Mittelherwigsdorf (1. Bauabschnitt) wird derzeit die Baurechtserlangung vorbereitet. Ausgehend von den bisherigen Planungen soll die Radverkehrsanlage von der Kreuzung mit der S 128 kommend linksseitig der S 139 in Richtung der Kreuzung mit der K 8656 gebaut werden. Entsprechend der geltenden Richtlinien wird der Radweg straßenbegleitend mit einer Breite von 2,50 Meter geplant. An der Kreuzung von S 139 und K 8656 soll ein Kreisverkehr angelegt werden. Hierbei werden voraussichtlich zeitweise Vollsperrungen erforderlich.

Der Bauzeitraum des Neubaus der Radverkehrsanlage sowie der Errichtung des Kreisverkehrs umfasst voraussichtlich sieben Monate. Die Kosteneinschätzung beläuft sich nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand sowie dem aktuell vorliegenden Preisniveau auf rund 1,4 Millionen Euro.

Ausblick auf die nächsten Schritte
Seit Februar 2021 befindet sich Vorhaben in der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung. In diesem Rahmen wird die vereinfachte Baurechtserlangung anvisiert. Sofern das Baurecht vereinfacht erlangt werden kann, wäre die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung voraussichtlich Mitte 2022 möglich. Mit einer gesicherten Finanzierung könnte im Anschluss der Baubeginn erfolgen. Wird vereinfachte Baurechtserlangung nicht erreicht, soll die Erlangung des Baurechts über ein Planfeststellungsverfahren erfolgen. Vor dem Hintergrund und den daraus resultierenden Unwägbarkeiten, kann von einem Baubeginn nicht vor 2025 ausgegangen werden.

Der zweite Bauabschnitt, welcher am neu zu errichtendem Kreisverkehr an der Kreuzung mit der K 8656 beginnen und an der Ortslage Mittelherwigsdorf enden soll, befindet sich derzeit ebenfalls in der Planung. Hierzu wird aktuell die Vorplanung, Leistungsphase 2, erarbeitet. Dabei werden unterschiedliche Varianten zur Trassenfindung untersucht. Weiterführende Angaben können aufgrund der frühen Planungsphase noch nicht gegeben werden.

 

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