08.10.2024

Anerkennungsverfahren für Berufskraftfahrer-Ausbildungsstätten online zugänglich

PRESSEMITTEILUNG

Ab sofort können Ausbildungsstätten für die Berufskraftfahrerqualifikation die notwendigen Unterlagen für ihre Anerkennung bequem online über das sächsische Bürgerportal Amt24.sachsen einreichen. Als zuständige Behörde hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die notwendigen Dokumente den notwendigen Online-Antragsassistenten bereitgestellt. Dies soll den Anerkennungsprozess erheblich vereinfachen und eine schnellere sowie effizientere Bearbeitung ermöglichen.

„Mit der digitalen Bereitstellung dieser Unterlagen setzen wir ein klares Zeichen für den Fortschritt der Digitalisierung in Sachsen. Unser Ziel ist es, Fahrschulen, Ausbildungsbetrieben und Trägern von Umschulungen den Weg zur Anerkennung so einfach wie möglich zu gestalten und damit die Ausbildung qualifizierter Berufskraftfahrer weiter zu fördern“, erklärt Dr.   Saskia Tietje, Präsidentin des Landesamtes.

Anerkennung als Ausbildungsstätte

Wer Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, (LKW-Klassen) D1, D1E, D oder DE (Bus-Klasen) erforderlich ist, bedarf der Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Die Qualifikation und Weiterbildung kann nur in einer anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen. Die Anerkennung als Ausbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist u.a. für Fahrschulen, Ausbildungsbetriebe für die Berufe "Berufskraftfahrer/in" und "Fachkraft im Fahrbetrieb" sowie für Träger von Umschulungen zu diesen Berufen interessant. Der entsprechende Antrag sowie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahrensablauf, den erforderlichen Unterlagen, Fristen und Kosten sind ab sofort online verfügbar.

Im Rahmen der Umsetzung des OZG stellt das LASuV noch weitere Leistungen über Amt24.sachsen.de bereit. Neu abgerufen werden können Online-Anträge für die Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen, die Anerkennung von Werkstätten für Sicherheitsprüfungen und die Anerkennung von Werkstätten für Gassystemeinbauprüfungen.

Möglich sind auch Meldungen von Schäden an Bundes- und Staatsstraßen, die Anerkennung von Fahrlehrern mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, die Beantragung von Fördermitteln für den öffentlichen Personennahverkehr und für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Das Angebot wird stetig weiterentwickelt bzw. ausgebaut.

Das OZG zielt darauf ab, Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland zu digitalisieren und den Zugang für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu erleichtern. Es bietet eine benutzerfreundliche, schnelle und transparente Möglichkeit, auf Verwaltungsangebote zuzugreifen.

zurück zum Seitenanfang