02.04.2025

B 182, Fahrbahnerneuerung und neue Geh- und Radwege in Torgau

VERKEHRSHINWEIS & PRESSEMITTEILUNG

Am 14. April 2025 beginnen die Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung auf der B 182 in Torgau, einschließlich der Anlage von Radfahrstreifen in der Warschauer Straße sowie dem Neubau eines Geh- und Radweges im Dr.-Külz-Ufer. Die Maßnahme erstreckt sich über 500 Meter, vom Knotenpunkt Warschauer Straße/Naundorfer Straße bis zur Querung der Hafenbahn. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich bis Mitte August 2025 abgeschlossen sein.

Zunächst wird die Asphaltdeckschicht auf der B 182 vier Zentimeter tief erneuert. Anschließend erfolgt eine Neuordnung des Verkehrsraums, bei der ein Fahrstreifen pro Richtung für den Kfz-Verkehr vorgesehen ist. Zusätzlich werden beidseitig Radfahrstreifen markiert, während Linksabbiegestreifen und Querungshilfen in der Straßenmitte entstehen. Im Dr.-Külz-Ufer wird ein 190 Meter langer Geh- und Radweg neu gebaut. Ergänzend erfolgen Anpassungen an den Kreuzungsbereichen, die Erneuerung der Ampelanlage Warschauer Straße/Naundorfer Straße sowie eine aktualisierte Beschilderung.

Um die Beeinträchtigungen für Anlieger zu minimieren, wird die Maßnahme in drei Bauabschnitte unterteilt. Die Erreichbarkeit der Lidl-Filiale bleibt durchgängig gewährleistet. Der innerörtliche Verkehr wird je nach Bauabschnitt umgeleitet, während der überörtliche Verkehr auf der B 87/Eilenburger Straße und B 183/Außenring am Baubereich vorbeigeführt wird.

Die Baukosten belaufen sich auf rund 510.000 Euro. Davon werden von der Bundesrepublik Deutschland 395.000 Euro finanziert. Die Stadt Torgau beteiligt sich mit 92.000 Euro und der Landkreis Nordsachsen mit 23.000 Euro.

Die Maßnahme ist Teil der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen und dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere für Radfahrer. Mit der geänderten Verkehrsführung ist besondere Vorsicht geboten. Alle Verkehrsteilnehmer werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Anwohner und Gewerbetreibenden, werden um Verständnis für die mit der Baudurchführung eintretenden Erschwernisse gebeten.

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