B 180, Verlegung bei Thalheim – Vorstellung des Planungsstands
PRESSEMITTEILUNG
Die im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung handelnde LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH hat am Donnerstag, dem 30. März, den aktuellen Stand zur Verlegung der B 180 zwischen Stollberg und Thalheim der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Termin in Stollberg fand vor dem Hintergrund der laufenden Voruntersuchung für das Projekt statt.
Zum Vorhaben
Das Bauvorhaben „B 180, Verlegung bei Thalheim“ ist Teil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 und in die Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingeordnet. In ihrem jetzigen Verlauf weist die B 180 zwischen Stollberg und Thalheim verkehrliche Defizite auf (Längsneigungen, Radien, Ausbaubreiten, Sichtweiten), die sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken. Da die B 180 hier zugleich im Trinkwasserschutzgebiet verläuft, besteht gegenwärtig ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen und Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung. Die umwegige Straßenführung führt zu einer starken Verkehrsverlagerung insbesondere über die K 8831 (Brünlos). Mit der geplanten Verlegung wird eine Verbesserung der Verkehrssituation in den Gemeindegebieten Thalheim, Brünlos und Stollberg angestrebt.
Das Vorhaben schließt an die B 180 Ortsumgehung Stollberg an. Der Anschluss erfolgt an der Verknüpfung der B 180 mit der S 258. Im weiteren Verlauf schwenkt die neue B 180 nach Osten ab, quert das Waldgebiet Zellerholz und verläuft in optimierter Form wieder im bestehenden, sich östlich anschließenden Trassenkorridor im Bereich der Tabakstanne.
Nächste Planungsschritte
Derzeit läuft die Voruntersuchung für das Vorhaben einschließlich der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Städte, Landkreis, Versorgungsunternehmen, etc.) zum Projekt. In der Voruntersuchung werden verschiedene Varianten für die neue Verbindung untersucht und verglichen, Ziel ist die Festlegung einer Vorzugsvariante. Die Fertigstellung der Voruntersuchung ist aktuell für das Ende des zweiten Quartals 2023 vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Vorlage an das Bundesverkehrsministerium mit der Bitte um Zustimmung. Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2023 schließen sich die vorbereitenden Leistungen der Entwurfsplanung an. Die Vorzugsvariante wird dann mit konkreten räumlichen und technischen Eigenschaften untersetzt. Im Folgenden steht die Herstellung des Baurechtes für das Projekt an.
Belastbare Aussagen zu einem möglichen Baubeginn sind vor dem Hintergrund der folgenden Planungs- und Genehmigungsschritte noch nicht zu treffen. Grundsätzlich ist von einem mehrjährigen Prozess bis zur Umsetzung auszugehen.
Die zu erwartenden Kosten für den Neubau belaufen sich nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand sowie aktuell vorliegendem Preisniveau auf rund 22 Millionen Euro.