B 115, Ortsumgehung Krauschwitz – Vorstellung des Planungsstands
PRESSEMITTEILUNG
Im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) befindet sich die Ortsumgehung Krauschwitz im Zuge der B 115 in der Planung. Vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Vorplanung zum Projekt wurde den anliegenden Kommunen heute in Krauschwitz der aktuelle Planungsstand durch die Niederlassung Bautzen des LASuV vorgestellt. Im Zuge des Termins wurde auch ein Ausblick auf die nächsten Planungsschritte gegeben.
Zielstellung der Planung
Das Projekt ist Teil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 und in die Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet. Die B 115 ist als parallel zur Grenze zu Polen verlaufende Bundesstraße eine wichtige Nord-Süd-Verbindung in der Region Oberlausitz/Niederschlesien. Infolge der derzeitigen Streckenführung und des schlechten Ausbaustandards der B 115 im Bereich Krauschwitz nutzt der Durchgangsverkehr überwiegend die wesentlich kürzere Streckenführung über die S 123 durch die Ortslage. Mit der zukünftigen Ortsumgehung soll neben der Verkehrsentlastung der S 123 insbesondere eine Steigerung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der B 115 einhergehen. Mit der optimierten Trasse sollen Reisezeiten verkürzt, Ortslagen entlastet und Umweltbeeinträchtigungen (u.a. durch eine richtliniengerechte Entwässerung) verringert werden.
Aktueller Stand
Für das Vorhaben liegt der Entwurf der Vorplanung vor. Innerhalb der Vorplanung wurden vier mögliche Varianten zur Führung einer Ortsumgehung näher betrachtet. Drei Varianten verfolgen einen westlichen Verlauf um Krauschwitz, eine Variante weist einen östlichen Verlauf um Krauschwitz auf. Die Varianten wurden hinsichtlich ihrer verkehrlichen Wirksamkeit, ihrer Auswirkungen auf Bevölkerung und Umwelt sowie Aspekte der Raumordnung und Wirtschaftlichkeit untersucht. Der vorgestellte Entwurf des LASuV greift als Vorzugslinie einen westlichen Trassenführungsverlauf um Krauschwitz auf.
Am Kreisverkehr (B 115/S 126) bei Weißkeißel beginnend, schwenkt diese mögliche Trassenführung nach rund 200 Metern von der bestehenden B 115 nach Westen ab und verläuft dann im Abstand von 500 bis 700 Metern westlich der S 123. Etwa in Höhe des Umspannwerkes an der B 156, am Ortseingang von Krauschwitz, bindet die Variante des vorliegenden Amtsentwurfes auf die Trasse der B 156 auf und wird danach auf dem bestehenden Straßennetz bis zum Eilandkreisel (B 115/K 8478) fortgeführt.
Nächste Planungsschritte
Im nächsten Schritt ist – nach abgeschlossener Prüfung der vorliegenden Planungsergebnisse durch das LASuV – die Anhörung der Träger öffentlicher Belange zur Vorplanungsunterlage vorgesehen, bei dem auch die betreffenden Kommunen um Stellungnahme gebeten werden. Im Ergebnis dieses Anhörungsverfahrens erfolgt eine abschließende Aktualisierung der Vorplanungsunterlage, um relevante Einwendungen und Hinweise in das Ergebnis der Variantenentscheidung einfließen zu lassen. Ziel ist es, die Auswertung und Aktualisierung bis Ende dieses Jahres fertigzustellen. Anschließend wird die Vorplanung dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und nachfolgend dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Genehmigung übergeben.
Mit Bestätigung der Vorzugsvariante kann die Planung in die nächste Stufe, die Entwurfsplanung, überführt werden. In diesem Planungsschritt wird die Vorzugsvariante mit konkreten räumlichen und technischen Eigenschaften untersetzt. Nachfolgend ist die Herstellung des Baurechtes für das Vorhaben erforderlich.
Belastbare Aussagen zu einem möglichen Baubeginn sind vor dem Hintergrund der folgenden Planungs- und Genehmigungsschritte noch nicht zu treffen. Grundsätzlich ist von einem mehrjährigen Prozess bis zur Umsetzung auszugehen.