28.05.2014 - Bund und Freistaat fördern mehrere Schadensbeseitigungen nach Hochwasser 2013 in Thermalbad Wiesenbad
Die Gemeinde Thermalbad Wiesenbad hat zwei Förderbescheide über insgesamt rund 24.887 Euro vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr erhalten. Das entspricht einem Höchstfördersatz von 100 Prozent der förderfähigen Kosten entsprechend der Richtlinie zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013. Die Mittel werden aus dem Aufbauhilfefonds der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen für die Erneuerung von Banketten an Gemeindestraßen zur Verfügung gestellt.
Durch das Hochwasser 2013 wurden die Straßenabschnitte der Wiesenbader Straße und zwei Straßenabschnitte der Eisenbergstraße unterspült. Erhebliche Schäden entstanden durch das Ausspülen von ungebundenen Banketten. Weiterhin sind die Folgen in massiv beschädigten Straßengräben zu erkennen. Bei zugesetzten und ausgespülten Gräben ist kein intakter Wasserabfluss gewährleistet. Die Wiederherstellung der Bankette erfolgt punktuell an den schadhaften Bereichen. Durch den Ausbau der Randstreifen wird die Verkehrssicherheit wieder hergestellt.
Die Städte und Gemeinden erhalten bis zu 100 Prozent der Schäden an kommunalen Verkehrswegen ersetzt, die das Hochwasser 2013 verursacht hatte. Sie können Gelder für den Wiederaufbau der Infrastruktur noch bis 30. Juni 2015 beantragen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn, den der Freistaat Sachsen für alle bestätigten Maßnahmen aus den jeweiligen Wiederaufbauplänen für förderunschädlich erklärt hatte, ermöglichte es den betroffenen Gemeinden und Landkreisen, dass zuerst die Instandsetzung durchgeführt und dann im Nachgang bis Mitte 2015 ein entsprechender Förderantrag gestellt werden kann.