Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Hinweise für Besucher des LASuV
Die Zentrale und die Niederlassungen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sind für den Besucherverkehr geöffnet. Besuche sind bitte auf ihre dringende Notwendigkeit hin zu prüfen und vorab anzumelden. Wir weisen darauf hin, dass Besuche dabei unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu erfolgen haben: www.infektionsschutz.de/coronavirus. Bitte beachten Sie insbesondere die vorgegebenen Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern. Beim Betreten der Dienstgebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die Benutzung der Aufzüge hat einzeln zu erfolgen. Zudem werden die Kontaktdaten von Besuchern erhoben.
Eine Kontaktaufnahme wird aufgrund der derzeitigen Situation auf elektronischem, telefonischem oder postalischem Weg empfohlen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Hinweise zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (Stand 11. Januar 2021)
Fahrschulausbildung, Fahrerlaubnisrecht, Berufskraftfahrerqualifikation und Fahrlehrerausbildung
Sehr geehrte Damen und Herren,
das sächsische Kabinett hat am 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021. Im Wesentlichen gelten die Regelungen der bis zum 10. Januar 2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung weiter. Danach ist weiterhin unter anderem der Betrieb von
- Fahrschulen,
- von Ausbildungsstätten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht,
- von anerkannten Fahrlehrerfortbildungsstätten und
- von Fahrlehrerausbildungsstätten
untersagt.
Sowohl der praktische als auch der theoretische Unterricht zur Erlangung der Fahrerlaubnis darf auch nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung nicht stattfinden. Es ist auch weiterhin nicht erlaubt, Erste-Hilfe-Kurse nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung für Bewerber um eine Fahrerlaubnis anzubieten. Fahrpraktische Prüfungen und Lehrproben im Rahmen der Fahrlehrerprüfung finden ebenfalls nicht statt. Auch Schulungen gemäß des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes fallen unter die Schließung von Einrichtungen und Angeboten gem. § 4 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.
Auf folgende besondere Ausnahmeregelungen des Sächsichen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeiten und Verkehr möchten wir hinweisen:
- Fahrerlaubnis/Führerschein - Umgang mit Fristen aufgrund andauernder Corona-Pandemie
- Allgemeinverfügung zur Durchführung der theoretischen Fahrschulausbildung als Online-Angebot anlässlich der Corona-Pandemie
Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir auf die aktuelle Verordnung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und insbesondere auf den FAQ-Bereich auf coronavirus.sachsen.de verweisen. Bei den FAQ bitten wir, auch das Aktualisierungsdatum zu beachten. Wir bitten um Verständnis, dass seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr keine darüber hinaus gehenden Informationen erteilt werden können.
Ausnahmegenehmigung für Fristen der beruflichen Weiterbildung im Bereich der technischen Fahrzeugüberwachung
Im Zeitraum von Mitte März bis 3. Mai konnten aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Sachsen keine beruflichen Weiterbildungen im Bereich der technischen Fahrzeugüberwachung angeboten und absolviert werden. Aufgrund der anhaltenden Corona-Lage musste auch die Durchführung einiger Wiederholungsschulungen entfallen. Ausnahmegenehmigungen sind nach Maßgabe des Schreibens vom 2. Dezember 2020 bis Ende April 2021 erteilt.
Keine Sonderregeln für Hauptuntersuchungen und andere amtliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen in Sachsen
Der Bereich der technischen Fahrzeugüberwachung gehört zur kritischen Infrastruktur und ist auch weiterhin nicht betroffen von angeordneten Schließungen. Die Kfz-Betriebe und Prüforganisationen können ihre Prüfkapazitäten - unter Beachtung der aktuellen Hygienebestimmungen - weiter anbieten.
Für Hauptuntersuchungen und andere amtliche Untersuchungen an Fahrzeugen müssen deshalb in Sachsen keinerlei Sonderregelungen erlassen werden. Überschreitungen der Fristen werden wie gewöhnlich behandelt - sowohl bei der Untersuchung der Fahrzeuge als auch im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet.
Die regelmäßige Überprüfung der technischen Fahrzeugsicherheit ist ein wichtiger Punkt der Verkehrssicherheit.
In den Fällen, in denen bei einer ersten amtlichen Fahrzeuguntersuchung ein Mangel festgestellt wurde, der dazu führte, dass die Plakette nicht erteilt wurde, wird besonders auf Folgendes hingewiesen:
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sehen die unverzügliche Behebung der Mängel vor; das Fahrzeug ist zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen.
Wird das Fahrzeug erst später vorgeführt, so muss nach der StVZO statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Untersuchung durchgeführt werden. Dabei kann bei Hauptuntersuchungen nur eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung noch berücksichtigt werden. Fristüberschreitungen führen deshalb gesetzlich vorgesehen zu teureren „Nachprüfungen“.
Auch insofern wurden in Sachsen keine Sonderregeln erlassen. Gerade bei schon festgestellten Mängeln wäre das der Verkehrssicherheit abträglich.
Rechtsgrundlage: § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Straßen und Radwege planen, bauen und sanieren, Brücken errichten, den Nahverkehr fördern, Umweltschutz und Lärmschutz sicherstellen, intelligente Verkehrssysteme einführen und weiterentwickeln - dies und vieles mehr leistet das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, kurz LASuV.
Arbeitgeber LASuV

Aktuelle Pressemeldungen
Meldungen aus den Regionen
B 169, Ausbau Kreuzung nördlich Zeithain – bauvorbereitende Leistungen - 22.12.2020
Baumpflanzungen im Zuge der S 32 westlich Lommatzsch - 18.12.2020
Ersatzneubau B 6-Brücke in Großharthau – Neue Brücke ab Montag in Betrieb - 18.12.2020
Erneuerung der S 313 in Rodau – vorzeitige Fertigstellung und Freigabe morgen - 17.12.2020
S 24, Fahrbahnerneuerung in Sitzenroda, 1. Bauabschnitt – Teilverkehrsfreigabe morgen - 17.12.2020